Kartellamt verbietet Videoplattform deutscher Privatsender

"Die Gründung der gemeinsamen Plattform würde das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter stärken", sagte Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt.

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Das Bundeskartellamt hat die geplante Online-Videoplattform der privaten TV-Konzerne ProSiebenSat1 und RTL endgültig untersagt. Die Sendergruppen hätten in ihren jüngsten Stellungnahmen die wettbewerblichen Bedenken der Behörde nicht ausräumen können, teilte die Behörde mit. Die Unternehmen hätten sich nicht bereit gezeigt, an der geplanten Konzeption des Vorhabens grundlegende Änderungen vorzunehmen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Unternehmen haben einen Monat Zeit für eine Beschwerde, über die dann das OLG Düsseldorf entscheiden würde.

Eine weitergehende Öffnung der Plattform in technischer Hinsicht sowie für andere Anbieter sei nicht angeboten worden, teilte das Kartellamt weiter mit. "Die Gründung der gemeinsamen Plattform würde das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter stärken", sagte Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt.

Die Mediengruppe RTL Deutschland hält dem in einer MItteilung entgegen, das geplante Joint Venture hätte als rein technischer Dienstleister im Gegensatz zu der US-Plattform Hulu keine Vermarktung unternommen, diese hätte ausschließlich der jeweils teilnehmende Sender durchgeführt. Auch gebe es kein "wettbewerbsloses Duopol" im TV-Markt. Vielmehr konkurrierten die Sender intensiv seit Jahren um Zuschauer und Werbekunden. Zudem werde das Internet in erster Linie von internationalen Unternehmen dominiert und biete eine "grenzenlose Bewegtbild-Vielfalt von professionell produzierten und nutzergenerierten Inhalten".

Die Pläne für die gemeinsame TV-Plattform im Internet waren im August 2010 bekannt geworden. Im Februar 2011 hatte das Bundeskartellamt signalisiert, die Pläne für eine senderoffene Internetplattform nicht genehmigen zu wollen. (anw)