Bundesrat tadelt Plan zur europäischen Fluggastdaten-Sammlung

Die Länderkammer hält die Initiative der EU-Kommission zur Sammlung und Auswertung von Flugpassagierdaten für unausgereift. Sie fordert umfangreiche Nachbesserungen bei der Sicherung der Privatsphäre der Reisenden.

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Der Bundesrat hält die Initiative der EU-Kommission zur Sammlung und Auswertung von Flugpassagierdaten für unausgereift. Es bestünden "erhebliche Bedenken" gegen den Richtlinienentwurf, heißt es in einer am heutigen Freitag verabschiedeten Stellungnahme. Fragen bei der nötigen Sicherung eines "Höchstmaßes an Datenschutz" blieben offen. Die Länderkammer hält daher eine "umfassende verfassungsrechtliche Prüfung des Fluggastdatenkonzepts" für erforderlich. Die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit eines solchen Systems im Hinblick auf den Nutzen der Bekämpfung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität und des Terrorismus sei "sorgfältig zu prüfen und nachzuweisen".

Die Länderchefs folgten bei der Abstimmung über die Position weitgehend den Empfehlungen der Fachausschüsse. Nicht durchsetzen konnten sich die Innenpolitiker. Ihnen zufolge hätte der Bundesrat das mit dem Entwurf verfolgte Anliegen, auf EU-Ebene ein einheitliches Verfahren zur Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der Passenger Name Records (PNR) zu schaffen, begrüßen sollen. Stattdessen teilen die Länder nun deutlich zurückhaltender nur das Anliegen, geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität fortzuentwickeln. Die Kommission setze mit ihrem Papier aber verschiedene falsche Akzente.

Eine verdachtsunabhängige PNR-Speicherung stellt nach Ansicht des Bundesrats einen "besonders schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung" und auf Achtung des Privatlebens dar. Fluglinien seien bereits verpflichtet, Passagierdaten wie Namen, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Geschlecht sowie biometrische Daten in Form der Advanced Passenger Information (API) zu übermitteln, heißt es weiter. Belastbare Aussagen zum konkreten Mehrwert von PNR gegenüber diesem Instrument habe Brüssel nicht gemacht. Normalerweise umfassen PNR insgesamt 19 Datenkategorien, zu denen neben den API etwa E-Mail-Adresse, Telefon-, Konten- und Kreditkartennummern sowie Essenswünsche gehören.

Zu lang erscheint den Ländern die vorgesehene Speicherung der Fluggastdaten für über fünf Jahre. Dass die Informationen nach einem Monat ohne Elemente aufbewahrt werden sollen, die eine sofortige Identifizierung des Reisenden erlauben, sorge nur für eine "scheinbare Anonymisierung". Es bestünden Bedenken, dass die Voraussetzungen für eine "Re-Identifizierung nach 30 Tagen" zu weit gefasst und nicht klar genug seien. Für Präventionszwecke etwa sei die Rückgängigmachung der Datenverschleierung etwa nur bei einer durch Tatsachen hinreichend belegten konkreten Gefahr für besonders schutzwürdige Rechtsgüter wie Leib, Leben oder Freiheit geboten. Zur Strafverfolgung sei sie auf abschließend zu benennende Deliktbestände besonders schwerer Kriminalität zu beschränken. Nicht zuletzt bemängelt der Bundesrat zu offene Vorgaben zur Weitergabe von PNR an Drittstaaten und die möglicherweise entstehenden hohen Kosten für die Fluggesellschaften. (jk)