Französische Regierung verteidigt neue DRM-Gesetzgebung

Kultusminister Renaud Donnedieu de Vabres hat vor der Debatte über die französische Urheberrechtsreform im Senat der Interoperabilitätsklausel die Stange gehalten, während zivilgesellschaftliche Gruppen für eine Großdemo rüsten.

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Der französische Kultusminister Renaud Donnedieu de Vabres hat den vom Parlament im März beschlossenen Entwurf für die Anpassung des Urheberrechtsgesetzes ans digitale Zeitalter gegen Kritik von Konzernen wie Apple und der US-Regierung in Schutz genommen. Diesen ist vor allem ein Dorn im Auge, dass der Reformvorschlag eine weite Interoperabilitätsklausel enthält. Demnach müssten die Hersteller von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) im Bedarfsfall alle technischen Informationen herausgeben, die für das nahtlose Zusammenspiel verschiedener Systeme und Abspielgeräte erforderlich sind. So soll die Dekompilation von Kopierschutzblockaden ermöglicht werden, was Apple als Generalangriff auf seine mit proprietären Formaten arbeitende Musikplattform iTunes interpretiert und als "staatlich geförderte Piraterie" bezeichnet hat. Laut Donnedieu de Vabres sind die Pläne dagegen "mutig" und "zukunftsorientiert".

"Ich habe absolut nichts gegen iTunes und es handelt sich nicht um eine Vergeltung oder einen Protektionismus gegenüber einer ausländischen Firma", erklärte der konservative Minister in einem Gespräch mit der International Herald Tribune. Er besitze selbst einen iPod. "Wir definieren einfach einen fundamentalen Wert und ein grundlegendes Prinzip, von dem ich glaube, dass es von Internetnutzern und Verbrauchern eingefordert wird." Ziel der Gesetzgebung sei es, "die mögliche Handhabe einer jeglichen Technik über ein kulturelles Werk zu brechen". Er warte voller Ungeduld auf die "Explosion neuer, sich gegenseitig Konkurrenz machender Wege zum Verkauf von Online-Musik", welche die Novelle ermöglichen könnte.

Prinzipiell sollen mit dem Entwurf erstmals auch in Frankreich Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) rechtlich abgesichert und ihre Umgehung strafbar werden. Die Möglichkeiten zur Erstellung von Privatkopien oder andere Einschränkungen des Verwertungsrechts etwa zugunsten von Behinderten müssten bei digitalen Medien künftig hinter den technischen Schutzmaßnahmen zunächst zurückstehen. Die umstrittene Interoperabilitätsklausel soll es gleichzeitig aber Nutzern möglich machen, digitale Werke auf allen erdenklichen Rechnersystemen und Abspielgeräten zu genießen.

Vorwürfen aus dem Open-Source-Lager, wonach freie Software mit Zugriffsmöglichkeiten auf eigentlich geschützte Inhalte oder sogar allgemeine Serverprotokolle in eine rechtliche Grauzone gedrängt würde, widersprach Donnedieu de Vabres. "Wir messen Open-Source-Software sehr, sehr, sehr, sehr viel Bedeutung zu", betonte der Minister. Man wolle vor allem kleine Firmen schützen, die freie Software kreieren und Dienstleistungen dazu anbieten. Jeder Rechner in seinem Haus laufe vollständig mit frei verfügbaren Programmen. Laut dem Entwurf soll aber mit bis zu drei Jahren Haft und Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro belegt werden, wer "wissentlich" und öffentlich Software verbreitet, die "offensichtlich darauf ausgerichtet ist", den unautorisierten Zugang zu geschützten Werken oder anderen Objekten zu gestatten. Open-Source-Anbieter fürchten, dass Basisprogramme aus der freien Softwarewelt unter dieses insbesondere von Vivendi Universal unterstützte Verbot fallen könnten.

Der hauptsächliche Widerstand zivilgesellschaftlicher Organisationen richtet sich momentan aber gegen eine Reihe von Änderungsanträgen für die am Donnerstag startende Debatte im Senat. Vor allem die weit gehenden Revisionsvorschläge des Senators Michel Thiollière haben bei ihnen die Alarmglocken schrillen lassen. Damit sollen nicht nur vom Parlament vorgenommene Ausnahmen vom Verbot des Vivendi-Universal-Paragraphen etwa für den Wissenschaftsbereich zurückgenommen werden. Die Anträge sehen auch eine umfassende Einschränkung der Interoperabilitätsklausel vor. So sollen etwa nicht mehr Gerichte über die Herausgabe der technischen Informationen zum Kopierschutzknacken entscheiden, sondern eine spezielle Regulierungsbehörde. Zudem ist nur noch von technischen Dokumentationen und Programmierschnittstellen die Rede, die erforderlich sind, um eine "geschützte Kopie" eines urheberrechtlich geschützten Werkes zu erhalten. Zuvor ging es um eine "Kopie in einem offenen Standard".

Darüber hinaus müssen den Änderungsvorschlägen zufolge Interessenten an den Informationen nicht nur für die "logistischen Kosten" der DRM-Hersteller aufkommen, sondern Lizenzen erwerben und die "Integrität der technischen Maßnahme respektieren". Sie könnten ferner gegen die Veröffentlichung von Quellcode interoperabler Software einschreiten, falls diese "die Sicherheit oder die Effizienz" ihrer DRM-Systeme unterlaufe. Zudem sollen die Komponenten einer technischen Kopierschutzmaßnahme sogar patentrechtlich zu schützen sein, was Kritikern zufolge letztlich Softwarepatente in Frankreich salonfähig machen würde.

Eine weite Koalition von Bürgerrechtlern wie die Kampagnen EUCD.info, StopDRM.info, die Free Software Foundation France, der Förderverein für eine freie informationelle Infrastruktur oder die Association des Audionautes haben daher am Sonntagnachmittag zu einer großen Protestkundgebung gegen die Urheberrechtsreform aufgerufen, die auf dem traditionsreichen Place de la Bastille in Paris starten soll. Für das Urheberrecht, die kulturelle Vielfalt und die Interoperabilität wollen die Gruppierungen demonstrieren, aber gegen den Tod der Privatkopie, gegen DRM und gegen Softwarepatente. Schon zuvor hatte StopDRM.info mehrere "Flash Mobs" gegen die Novelle organisiert und sich zum Koordinierungszentrum für zahlreiche Aktionen gegen Kopierschutzblockaden gemausert.

Zu den Diskussionen um das geistige Eigentum, zu den juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

(Stefan Krempl) / (jk)