Bundestag will Hausausweise mit RFID-Chips aufrüsten

Die Verwaltung des Parlaments empfiehlt, im Interesse der Sicherheit alle festen Zugangsberechtigungen mit einem Funkchip zu versehen. Auf eine ein- oder zweitägige Speicherung von Zutrittsdaten soll zunächst verzichtet werden.

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Die Bundestagsverwaltung drängt darauf, Hausausweise künftig mit einem RFID-Chip zu bestücken. Das geht aus einem Konzeptpapier der Polizeidirektion des Parlaments für einen "elektronisch unterstützten Bundestagsausweis" hervor, das heise online vorliegt. Es wurde den Sicherheitsbeauftragten der Fraktionen in den vergangenen Tagen erstmals vorgestellt.

Zunächst solle ein "Ausweiserstellungs- und Verwaltungssystem" beschafft werden, um die Dokumente über deren "gesamten Lebenszyklus hinweg" elektronisch verwalten zu können, heißt es in dem Papier. Verlorengegangene Ausweise müssten gesperrt werden können. In einem zweiten Schritt solle diese Datenbank mit einem "Zutrittberechtigungssystem an den Pforten der Bundestagsliegenschaften verknüpft werden. Dazu sei jeder Hausausweis mit einem Funkchip zu versehen, der an Lesegeräten an den derzeit 25 Pforten beziehungsweise auch an mobilen Kontrollstellen berührungslos ausgelesen werden könne. Eine unterirdische Einfahrt, drei Durchgänge unter verschiedenen Gebäuden sowie zwei Einlässe zu Besuchertribünen im Reichstag sollten mit Lesegeräten ausgestattet werden. Damit würden erstmals alle erteilten Berechtigungen tagesaktuell überschaubar.

Das System soll auf rund 25.000 Ausweise ausgelegt sein. Plastikkarten im Scheckkartenformat erhalten derzeit etwa Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten, registrierte Lobbyisten und Journalisten mit einer Jahres- oder Tagesakkreditierung. Volksvertreter selbst, Mitglieder der Bundesregierung und die Wehrbeauftragten benötigen keinen Hausausweis.

Mit der neuen Technik sollen Pförtner bei der Kontrolle der Zugangsberechtigungen unterstützt werden. Das System soll automatisch signalisieren, ob das benutzte Dokument räumlich und zeitlich das Betreten eines Bundestagsgebäudes erlaube. Die Pförtner sollen aber weiterhin optisch kontrollieren.

Der RFID-Chip des Ausweises würde mit einer "einmalig vergebenen Nummer" versehen. Unberechtigte könnten dem Transponder so "keinerlei weiterführenden Informationen entnehmen". Das Kontrollgerät am Eingang lese die Zahlenkombination aus und gleiche sie über eine Datenleitung mit der auf einem Zentralrechner dafür hinterlegten Berechtigung ab. Ein positives Ergebnis werde dem Pförtner optisch oder akustisch signalisiert. In einer weiteren, physikalisch von diesem System getrennten Datenbank sollen die personenbezogenen Daten der Ausweisinhaber und die ihnen zugeordnete Dokumentennummer hinterlegt werden. Die Lesegeräte hätten darauf keinen Zugriff.

Den Datenschutz sieht die Polizeidirektion so auch beim E-Hausausweis gewährleistet. Schon um das System für die Benutzer akzeptabel zu machen, sei sicherzustellen, "dass das System keine Bewegungsprofile" erstellt. Daher werde auf dem Zentralrechner der Zeitpunkt eines Lesezugrifss nicht festgehalten. Aus polizeilicher Sicht wäre es zwar wünschenswert, Zutrittsdaten 24 oder 48 Stunden lang zu speichern, darauf werde aber zunächst "ausdrücklich verzichtet".

Je nach Örtlichkeit seien teils mehrere Lesegeräte erforderlich, damit auch im Hochbetrieb fehlerfrei ausgelesen werden könne. Umfangreiche Baumaßnahmen erschienen nach bisherigem Kenntnisstand aber nicht nötig. So könnte etwa zur Installation der Leser auf vorhandene technische Infrastruktur wie Kabelkanäle zurückgegriffen werden. "Belastbare Aussagen" zu den möglichen Kosten für Soft- und Hardware sowie die baulichen Umrüstungen könnten aber noch nicht gemacht werden. Bei den neuen Kartenrohlingen rechne man damit, dass sich deren Preis von derzeit 1 auf rund 4 bis 7 Euro deutlich verteure. (anw)