Wirtschaftsministerium prüft Modelle für Warnhinweise bei Urheberrechtsverletzungen im Internet

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat eine Studie ausgeschrieben, die "Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen" vergleichen soll.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 63 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat eine Machbarkeitsstudie für Warnhinweismodelle bei Urheberrechtsverletzungen um Internet ausgeschrieben. Die zu erstellende Studie solle "Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen" vergleichen, heißt es in der Ausschreibung des von Rainer Brüderle (FDP) geführten Ressorts. Das Ministerium will so Erkenntnisse über die Auswirkungen gesetzlich verankerter Warnhinweise gewinnen.

Das BMWi sei daran interessiert, dass Internet-Zugangsanbieter und Rechteinhaber stärker zusammenarbeiten, heißt es in der Ausschreibung weiter. Provider könnten angesichts des "erheblichen Ausmaßes von Urheberrechtsverletzungen im Internet und den dadurch entstehenden volkswirtschaftlichen Schäden" künftig etwa "Warnhinweise an Kunden schicken, deren IP-Adresse von den Rechteinhabern im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen ermittelt wurde". Solche Warnhinweismodelle seien in anderen EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich und dem Vereinigten Königreich bereits eingeführt worden.

In Frankreich wurde mit einem umstrittenen Gesetz (Hadopi) eine neue Behörde eingerichtet, die in Kooperation mit den Providern bei wiederholten Copyright-Verstöße durch Nutzer Verwarnungen aussprechen, aber auch Zugangssperren verhängen kann. Das britische Parlament hat im April 2010 ein ebenfalls heftig umstrittenes Gesetz verabschiedet und damit den Weg für Warnhinweise freigemacht. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr umgesetzt werden, die britische Regulierungsbehörde hat dafür einen Verhaltenskodex für Provider erarbeitet. (vbr)