Saarländischer Datenschützer gegen neues Polizeigesetz

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die "anlassfreie elektronische Erfassung von KFZ-Kennzeichen" sowie Ausweitung der staatlichen Video- und der Telekommunikatonsüberwachung vor.

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Von
  • Detlef Borchers

Ähnlich wie Schleswig-Holstein soll auch das Saarland ein neues Polizeigesetz bekommen. Ein Referentenentwurf für dieses Gesetz ist unter heftigen Beschuss durch den saarländischen Landesdatenschützers Roland Lorenz geraten. Wie in Schleswig-Holstein enthält der Gesetzentwurf die "anlassfreie elektronische Erfassung von KFZ-Kennzeichen", mit der ein KFZ-Scanning im Gefahrenfall erlaubt werden soll. Dabei werden die Daten aller KFZ mit Fahndungsdaten abgeglichen.

Neben dem KFZ-Scanning kritisiert Lorenz am geplanten Polizeigesetz, dass die staatliche Videoüberwachung nicht länger auf Kriminalitätsschwerpunkte beschränkt bleiben soll, sondern immer dann erlaubt werden soll, "wenn es der Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit dient." Auch die geplante Videoüberwachung aller Schulhöfe nannte Lorenz eine unangemessene Maßnahme. Gegenüber der Saarbrücker Zeitung erklärte Lorenz, dass sich der Referentenentwurf "am Rande der Verfassungswidrigkeit" bewege. Besonders irritiere ihn, dass der vom Bundesverfassungsgericht gekippte Passus zur Telefonüberwachung durch eine Hintertür in das neue Polizeigesetz eingeführt werde. Demnach soll die Telekommunikationsüberwachung schon bei der Vorbereitung einer Straftat möglich sein. Da die Vorbereitung einer Straftat juristisch bereits eine Straftat darstellt, sei der Passus überflüssig.

Der Referentenentwurf, der auch von der saarländischen SPD und FDP kritisiert wird, soll nun dem Kabinett vorgelegt und danach im Landtag zur Abstimmung eingebracht werden. Im Saarland regiert die CDU mit absoluter Mehrheit. (Detlef Borchers) / (jk)