Bundesjustizministerin wettert gegen E-Mail-Kampagne zur Urheberrechtsreform

Brigitte Zypries hat gegenüber dem Bundestag den Regierungsentwurf zur Urheberrechtsnovelle gegen "zum Teil polemische Kritik" verteidigt, während die Fairsharing-Kampagne einen alternativen Medienpreis erhielt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 407 Kommentare lesen
Lesezeit: 5 Min.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat gegenüber dem Bundestag den heftig umstrittenen Kabinettsbeschluss zur Urheberrechtsnovelle gegen "zum Teil polemische Kritik" in "zahlreichen E-Mails" verteidigt. "Der Regierungsentwurf schafft einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen aller Beteiligten und berücksichtigt vor allem auch die Interessen der Urheber", schreibt die SPD-Politiker in einem Brief an die Mitglieder des Parlaments. Die Balance zwischen verschiedenen gegenläufiger Wünsche führe aber zwangsläufig dazu, "dass die jeweiligen eigenen Interessen nicht zu 100 Prozent durchgesetzt werden können", heißt es in dem heise online vorliegenden Papier weiter. Dies wollten die "Autoren der Massenmails nicht akzeptieren".

Vermutungen über die Drahtzieher der von ihr ausgemachten Online-Kampagne stellt Zypries nicht an. Sie erwähnt allein die in den E-Mails hauptsächlich kritisierten Punkte. Demnach behaupten die Einsender, dass der Gesetzesvorschlag einseitig zu Gunsten der Industrie und der Verbraucher gefasst sei, während die Bedürfnisse der eigentlichen Urheber übergangen würden. Der Regierung werde vorgehalten, im Streit um die Urheberrechtabgabe die pauschale Vergütung auf fünf Prozent des Verkaufspreises von Kopiergeräten zu begrenzen und das häufig mit Nebenprodukten wie Druckerpatronen laufende Geschäft nicht zu erfassen. Dies würde laut Verwertungsgesellschaften zu einem Vergütungsausfall in Höhe von 42 Prozent führen. Inakzeptabel sei auch, dass die Urheber faktisch gezwungen würden, der Industrie für ein und dieselbe Entschädigung Verwertungsrechte auch an unbekannten künftigen Nutzungsarten einzuräumen. Vergleichbare Protestpunkte hatte unter anderem die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zuletzt am "Tag des geistigen Eigentums" Ende April im Zusammenhang mit der Schelte über die "Verramschung" von Kreativität vorgebracht.

Die Bundesjustizministerin hält zunächst dagegen, dass mit der geplanten Schiedsregelung "jahrelange Prozesse" um die Vergütungspauschale etwa auf Drucker oder PCs vermieden werden sollen. Ziel sei es, den Urhebern schneller zu ihrem Geld zu verhelfen. Künftig müssen die Verwertungsgesellschaften aber erst Formen der typischen Nutzung einzelner Geräte für Vervielfältigungen vorlegen. Die Vertreter der Urheber fürchten daher, dass die Rechtsstreitigkeiten über diese Frage von vorne los gehen.

Laut Zypries ist es vernünftig, dass dem Entwurf nach die Urheberabgabe "in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Preisniveau des Gerätes oder Speichermediums stehen muss". Sonst würden die Käufer schlicht auf Einkaufsmöglichkeiten in Nachbarstaaten oder im Internet ausweichen. Geschäfte mit Verbrauchsmaterialien seien zudem durchaus berücksichtigt. Insgesamt werde es trotz der Fünf-Prozent-Deckelung die steigende "Masse" der verkauften Geräte "machen". Zur erweiterten Werknutzung erklärt Zypries, die sich abschließend für eine gründliche Expertenanhörung im Bundestag zur Novelle ausspricht, dass bei der Verwertung in einer neuen Technologie der Anspruch auf eine gesonderte angemessene Vergütung erhalten bleibe.

Rückenwind haben derweil Unterstützer einer P2P-Flatrate in Deutschland bekommen. So hat die Fairsharing-Kampagne, die sich für die Legalisierung des Austauschs auch geschützter Werke in Tauschbörsen im Gegenzug zur Einführung einer erweiterten Vergütungspauschale etwa auf den breitbandigen Internetzugang oder MP3-Player in Form einer "Kulturflatrate" ausspricht, gerade den mit 500 Euro dotierten "Alternativen Medienpreis" erhalten. Die Nürnberger Medienakademie und der Lokalsender Radio Z würdigen im Rahmen der von einer Jury vergebenen Auszeichnung besonders kreative Medienarbeiten. Ihrer Ansicht nach hat sich die Fairsharing-Kampagne mit witzigen Aktionen und Karikaturen sowie Weblog und Pressearbeit seit 2004 der Musikindustrie entgegengestellt, die versuche, den Tausch geschützter Musiktitel im Internet zu kriminalisieren. Zweiter Preisträger in der Online-Kategorie sind die Macher der Site DieSeher.de, die Kinofilme auf handwerkliche Fehler überprüfen und diese auflisten.

Die Fairsharing-Kampagne wird hauptsächlich getragen von Attac, den Bürgerrechtlern des FoeBuD und der Grünen Jugend. Die von der Plattform aufgestellte Erklärung "Privates Kopieren ist kein Verbrechen" haben bislang gut 8000 Surfer unterzeichnet. Mitgründer Oliver Moldenhauer sieht die Auszeichnung als Ansporn, das Konzept der Kulturflatrate bekannter zu machen. Paula Riester von der Grünen Jugend gab als neue Priorität aus, sich stärker "in die Debatte über das neue Urheberrecht einzumischen". Der jetzige Gesetzesentwurf, der Haftstrafen bis zu drei Jahren für Filesharer vorsieht, verschlechtere die Situation von Tauschbörsennutzern massiv. Riester forderte, "die Strafbarkeit des Musik-Tauschens aufzuheben". Unter anderen Vorzeichen macht sich hierzulande auch die Initiative privatkopie.net mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen für die P2P-Flatrate stark.

Zu den Diskussionen um das geistige Eigentum, zu den juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

(Stefan Krempl) / (jk)