Sony und der Playstation-Hacker einigen sich

George Hotz verpflichtet sich, künftig keine Geräte des japanischen Konzerns mehr zu hacken. Im Gegenzug hat Sony seine Klage zurückgezogen. Als Folge stellt Anonymous seine DDOS-Attacken ein.

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Sony Computer Entertainment America und der "Playstation-Hacker" George Hotz haben sich außergerichtlich geeinigt und legen ihren Rechtsstreit damit bei. Hotz' habe Sonys Anwendern keine Schwierigkeiten machen oder die Software-Piraterie vereinfachen wollen, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung im US-Playstation-Blog. Er sei froh, dass das Gerichtsverfahren nun vorüber sei. Anfang Januar hatte Sony Klage gegen Hotz eingereicht, weil dieser das Kopierschutzsystem der Playstation 3 gehackt und damit gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) und den Computer Fraud and Abuse Act (CFAA) verstoßen haben soll.

Hotz hat im Rahmen des Vergleichs eine Unterlassungserklärung (PDF-Datei) unterzeichnet, die das Magazin Wired veröffentlicht hat. In dieser verpflichtet sich der 21-Jährige, künftig kein Produkt von Sony oder Tochtergesellschaften zu hacken. Hotz darf künftig keinerlei Sicherheitsvorkehrungen mehr umgehen, sich unautorisiert Zugang verschaffen, unautorisierte Software erstellen oder Hilfsmittel dazu in Umlauf bringen. Für jede Zuwiderhandlung muss der Hacker 10.000 US-Dollar Strafe zahlen. Sollte er Software oder Hardware in Umlauf bringen, mit der Schutzmaßnahmen von Sony-Produkten umgangen werden können, soll dies pro Verstoß mit einer Strafe von bis zu 250.000 US-Dollar geahndet werden. Beide Parteien tragen ihre jeweiligen Verfahrens- und Anwaltskosten selbst.

Sonys Justiziar Riley Russel zeigte sich zufrieden: "Wir wollten unser geistiges Eigentum und unsere Kunden schützen. Mit dieser Vereinbarung haben wir das Ziel erreicht." Hotz darf sich laut Wired nicht zu der Vereinbarung äußern, ohne diese zu brechen. Zuvor hatte Hotz angekündigt, mit Sony lediglich dann eine Vereinbarung treffen zu wollen, wenn Sony die Sperrung des Linux-Betriebssystems auf der PS3 wieder rückgängig macht und sich bei seinen Kunden entschuldigt. Dieses Ziel hat er nicht erreicht. Auf seiner Webseite kündigt Hotz an, Sony-Produkte künftig boykottieren zu wollen und fordert seine Leser dazu auf, es ihm gleich zu tun.

Die Unterlassungserklärung soll laut Sony bereits am 31. März formuliert worden sein, wurde jedoch erst am 9. April unterzeichnet, wenige Tage nachdem Internet-Aktivisten von Anonymous Domains und Webseiten von Sony mit DDOS-Attacken angegriffen hatten. In einer neuen Mitteilung kündigen die Anonymous-Aktivisten das Ende ihrer DDOS-Attacken auf Sonys Server-Infrastruktur an. Stattdessen ruft Anonymous zu Protestkundgebungen am 16. April auf. Sympathisanten sollen, soweit legal zulässig, vermummt oder mit Guy-Fawkes-Masken Geschäftsstellen von Sony aufsuchen und ihren Unmut über die Firmenpolitik des Unterhaltungskonzerns ausdrücken. Anonymous wirft Sony unter anderem vor, sich Zugang zu IP-Adressen und Nutzerdaten von Google, Softlayer, Twitter und Youtube verschafft zu haben, um die Verbreitung des von Hotz veröffentlichten PS3-Hacks auszuwerten.

Die Anonymous-Mitglieder solidarisieren sich weiterhin mit Hotz. Vom deutschen Hacker Alexander Egorenkov – alias Graf Chokolo – ist derweil keine Rede mehr. Sony Computer Entertainment hatte beim Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen Egorenkov erwirkt, dass dieser unter anderem künftig keine Anleitungen oder Hilfsmittel veröffentlichen dürfe, die dazu geeignet sind, das Kopierschutzsystem der Playstation zu umgehen. Bei einer Hausdurchsuchung Mitte Februar wurden laut seinem Anwalt zur Beweissicherung ein PC, drei PS3-Konsolen sowie ein PS3-Spiel in Egorenkovs Stuttgarter Wohnung beschlagnahmt. Am 21. März setzte das Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 5000 Euro gegen Egorenkov fest, weil dieser wenige Stunden nach der Hausdurchsuchung unter anderem eine Datei namens "otheros.elf" bei verschiedenen Providern hochgeladen und damit gegen den Gerichtsbeschluss verstoßen haben soll.

Derzeit prüfen Egorenkov und sein Anwalt, ob und wie sie gegen die einstweilige Verfügung vorgehen können. Das Gericht hat den Streitwert des Beweissicherungsverfahrens auf 250.000 Euro und den Wert des Verfügungsverfahrens auf 750.000 Euro festgesetzt. Um ein Zivilverfahren in erster Instanz bestreiten zu können, müsse Egorenkov nach Angaben seines Anwalts bei einer Niederlage jedoch mit Kosten zwischen 30.000 und 35.000 Euro rechnen. Auf seiner Blog-Seite wirbt Egorenkov derzeit um Spenden für ein Verfahren gegen Sony. Außerdem werde derzeit gegen Egorenkov strafrechtlich wegen Verstößen gegen das Urheberrecht ermittelt, weil er das Kopierschutzsystem der Playstation 3 umgangen haben soll. (hag)