Deutscher Musikrat und GEMA gemeinsam gegen Urheberrechtsnovelle

Der Musikdachverband unterstützt die Vertretung der Komponisten und Textautoren im Kampf gegen "urheberfeindliche Regelungen" bei der Urheberrechtsreform; besonders die geplanten Regelungen zur Pauschalvergütung für Privatkopien stoßen auf Kritik.

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Der Bundesregierung bläst weiter starker Gegenwind bei ihren umstrittenen Plänen zur 2. Stufe der Urheberrechtsreform ins Gesicht. So unterstützt der Deutsche Musikrat jetzt die GEMA in ihrem Kampf gegen die Gesetzesnovelle. Ein Dorn im Auge sind beiden Organisationen insbesondere die im Bereich der Pauschalvergütungen für die private Vervielfältigung vorgesehenen Regelungen im Streit um die Urheberrechtsabgabe mit der Geräteindustrie. "Es ist ein falsches politisches Signal, wenn in Deutschland die Einkommenssituation gerade derjenigen gefährdet wird, die mit ihrer kreativen Kraft die Grundlage für unsere Musikkultur und Musikwirtschaft bilden", entrüstete sich Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrats, nun bei der Tagung "Musikvermittlung" im bayerischen Wildbad Kreuth.

Die acht Millionen Mitglieder der Vereinigung wissen laut Höppner, dass die musikkulturelle Vielfalt in Deutschland von der gerechten Vergütung der Nutzung musikalischer Kreativität abhängig sei. Dies sei umso wichtiger, da in einer globalisierten Gesellschaft die Schöpfungskraft der Menschen über die wirtschaftliche und kulturelle Prosperität eines Staates entscheide.

Die GEMA selbst, die Ende April eine Neuausrichtung ihrer Strategie mit Schwerpunktsetzung auf den Bereichen Marketing und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnologie beschlossen hat, wehrt sich vor allem gegen die vom Bundeskabinett beschlossene Deckelung der Vergütungspauschale auf fünf Prozent vom Verkaufspreis eines bestimmten Gerätetyps. Der Interessensvertretung missfällt ferner prinzipiell, dass eine Vergütungspflicht künftig nicht mehr durch den Gesetzgeber, sondern durch die Verwertungsgesellschaften sowie die Hersteller von Geräten und Speichermedien selbst festgelegt werden sollen. Auch die industriefreundliche Regelung, dass es bei der Bestimmung der Vergütungshöhe künftig darauf ankommen soll, ob die Vergütung die Hersteller von Geräten und Speichermedien unzumutbar beeinträchtigt, behagt der GEMA nicht.

GEMA-Vorstandssprecher Jürgen Becker zufolge betreibt die Bundesregierung mit ihren Vorschlägen "eine Aushöhlung des bewährten Urheberschutzes". Den Lobbyisten der Herstellerindustrie werde anscheinend mehr Gehör geschenkt als den Kreativen. Sein Haus rechnet damit, dass sich allein aufgrund der zu erwartenden Rückgänge bei der Gerätepauschale die Vergütungen für die Urheber von 54,3 Millionen Euro um 32 Prozent reduzieren.

Gegen die geplante Neufassung der Urheberrechtsabgabe haben sich neben vielen Lobbyvereinigungen aus der Kulturindustrie unter anderem auch der Deutsche Kulturrat und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ausgesprochen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries beklagte angesichts der anhaltenden Empörung, die sich auch in persönlichen E-Mails an Bundestagsabgeordnete Luft macht, bereits vergangene Woche eine "polemische" Kampagne gegen den Regierungsentwurf. Dieser schafft der SPD-Politikerin zufolge "einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen aller Beteiligten". Das Parlament soll sich nach der Stellungnahme des Bundesrats erstmals kurz vor der Sommerpause konkret mit dem so genannten 2. Korb der Anpassung des Urheberrechts an die digitale Welt beschäftigten.

Zu den Diskussionen um das geistige Eigentum, zu den juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

(Stefan Krempl) / (jk)