Schwarz-Rot in Sachsen-Anhalt will neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

CDU und SPD haben in Magdeburg in ihrem Koalitionsvertrag einen neuen Anlauf bei der "dringend notwendigen" Überarbeitung der Regeln zum Jugendschutz in den Medien vereinbart. Breitbandversorgung sehen sie als "Element der Daseinsvorsorge".

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Die neue schwarz-rote Koalition in Sachsen-Anhalt hat vereinbart, die Arbeit an der zunächst gescheiterten Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) wieder voranzutreiben. Man halte an der "dringend notwendigen" Überarbeitung der heftig umkämpften Regeln fest, heißt es im Koalitionsvertrag (PDF-Datei), auf den sich die Spitzen von CDU und SPD in Magdeburg am gestrigen Mittwoch – dreieinhalb Wochen nach der Landtagswahl – geeinigt haben. Die Koalitionspartner wollen sich demnach im Anschluss auch "auf Bundesebene für eine rasche Umsetzung der Neuregelung einsetzen".

Die JMStV-Reform sollte vor allem dafür sorgen, dass alle deutschen Website-Betreiber ihre Inhalte klassifizieren und mit Altersfreigaben versehen müssen. Dies führte in Teilen der Netzgemeinde zu heftigen Protesten. Der nordrhein-westfälsche Landtag stellte sich Ende Dezember überraschend quer, da neben der rot-grünen Koalition an Rhein und Ruhr auch die CDU-Landtagsfraktion Bauchschmerzen bekam. Es gelte, zunächst noch "Unklarheiten im Vertrag zu beseitigen", erklärten die Konservativen. Nun sollen die Länder laut Sachsen-Anhalt schon bald wieder über das Konstrukt diskutieren.

Die große Koalition in Magdeburg sieht ferner die Breitbandversorgung "als modernes Element der Daseinsvorsorge" und will die "uneingeschränkte Nutzbarkeit neuer Medien" insbesondere im ländlichen Raum schnellstmöglich durch einen Netzausbau herstellen. Damit soll ein "bezahlbarer und schneller Zugang zu umfassender Information" gewährleistet werden. Schwarz-Rot betont an diesem Punkt im Weiteren aber nur allgemein, dass man sich "der Breitbandstrategie des Bundes und den Breitband-Fördergrundsätzen des Landes" verpflichtet sehe.

An der "Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" wollen die Koalitionäre festhalten. ARD und ZDF leisteten einen verantwortungsvollen Beitrag zur Information der Bürger, ist in der Vereinbarung nachzulesen. Es sei wichtig, "die Nutzbarkeit und Akzeptanz der Öffentlich-Rechtlichen zu erhöhen. Daher wollen sich die Regierungsfraktionen für eine "weitere Verbesserung beim barrierefreien Zugang" zu den Angeboten von ARD und ZDF einsetzen.

Nötig sei ferner "Transparenz" bei den Rundfunkgebühren, heißt es in dem Papier. Man wolle eine "offene Diskussion des Gestaltungsauftrags der öffentlich-rechtlichen Programme" vorantreiben. Die Koalitionspartner bekennen sich zudem zur Neugestaltung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Rahmen eines "haushaltsabhängigen Rundfunkbeitrages" von 2013 an. Im Kreise der Länder wollen sie sich aber dafür einsetzen, "dass für den Mittelstand und das Handwerk belastende Regelungen überprüft und geändert werden". Der Digitalisierung von Kulturgut schreiben sie eine besondere Bedeutung bei der Sicherung und Verbreitung des Erbes von Museen, Bibliotheken und Archiven im Internet zu.

Im Bereich der skizzierten Innenpolitik hält der Vertrag, der den Titel "Sachsen-Anhalt geht seinen Weg" trägt und für "Wachstum, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit" sorgen will, wenig Überraschungen bereit. Das Polizeigesetz des Lande soll überarbeitet werden, um etwa den Einsatz von Geräten zur Ermittlung des Standorts eines Telekommunikationsendgerätes einer suizidgefährdeten beziehungsweise hilflosen Person durch einen Diensteanbieter zu erlaben. Auch die Verwendung von "Geräten zur Unterbrechung des Mobilfunkverkehrs" will Schwarz-Rot unter anderem "zur Verhinderung von Sprengstoffanschlägen ermöglichen. Wie bereits im Vorfeld bekannt wurde, sollen Videoaufzeichnungen "zur Eigensicherung bei Anhalte- und Kontrollsituationen" der Strafverfolger erlaubt werden. Auch der Einsatz der Videoüberwachung "bei der Durchführung des polizeilichen Gewahrsams" ist vorgesehen. Eine Rechtsgrundlage für die DNA-Analyse zur Identifizierung hilfloser Personen, Vermisster und Toter ist ebenfalls geplant. (jk)