Datenschützer kritisiert Friedrichs Anti-Terror-Pläne scharf

Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat den Vorstoß des Innenministers zur unbefristeten Verlängerung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes entschieden zurückgewiesen. Eine zusätzliche Verschärfung der Befugnisse soll vom Tisch sein.

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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat den Vorstoß von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich zur unbefristeten Verlängerung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes (TBEG) entschieden zurückgewiesen. Ein "regierungsinterner Evaluierungsbericht" enthalte keine Grundlage für die geplante "vollständige Entfristung" der Anti-Terror-Bestimmungen, zitiert die Welt aus einem Schreiben des Datenschützers an den CSU-Politiker. Er lehne daher den entsprechenden Entwurf aus dem Hause Friedrichs "mit Nachdruck ab". Der Datenschutzbeauftragte soll zudem kritisiert haben, bei der Planung übergangen worden zu sein. Das Innenressort habe seine Vorschläge zwar zur Abstimmung an das Bundeskanzleramt und die anderen Ministerien übersandt, seine Behörde aber außen vor gelassen.

Schaar selbst soll das Papier nur erhalten haben, weil das Bundeswirtschaftsministerium seine Stellungnahme an die Kollegen im Innenministerium auch an den Datenschützer geschickt habe. Er habe mit großer Verwunderung feststellen müssen, nicht beteiligt worden zu sein, monierte Schaar. Auch wenn die Initiative als "förmliche Formulierungshilfe" bezeichnet worden sei, handle es sich der Sache nach doch um einen auch mit ihm abzustimmenden Gesetzesentwurf.

Schwarz-Gelb hatte sich im Rahmen des gemeinsamen Koalitionsvertrags darauf verständigt, das Anfang 2012 auslaufende TBEG und die Anti-Terror-Datei auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Neben dem Verfassungsschutz können gemäß dem Gesetz Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischer Abschirmdienst (MAD) umfangreiche Auskünfte bei Luftfahrtunternehmen, Banken, Post-, Telekommunikations- und Telediensteunternehmen einholen. Vertreter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatten neben einer pauschalen Verlängerung auch eine Ausweitung der Befugnisse gefordert. Friedrich ließ nun über einen Sprecher wissen, dass er keine Verschärfung der Anti-Terror-Gesetze plane. Im Gegenteil schwebe ihm etwa eine bessere Kontrolle ihrer Anwendung durch die G10-Kommission des Bundestags vor, die über die Vereinbarkeit nachrichtendienstlicher Maßnahmen mit dem Brief-, Post und Fernmeldegeheimnis wachen soll.

FDP-Generalsekretär Christian Lindner warf dem Innenminister vor, in der Sache über das Ziel hinauszuschießen und "offenbar auch den verabredeten Prozess" zu verlassen. Auch die Innenexpertin der Liberalen im Bundestag, Gisela Piltz, rügte den Koalitionspartner und betonte: "Einem Hau-Ruck-Verfahren, das ohne Analyse einfach alle Befugnisse unbefristet verlängert, wird die FDP-Bundestagsfraktion nicht zustimmen." Zuvor war in FDP-Kreisen davon die Rede, dass es sich beim Taktieren Friedrichs um eine "grenzenlose Provokation" oder um eine "unvorstellbare Ungeschicklichkeit" handle. Die Liberalen stoßen sich bereits daran, dass der Innenminister sein Paket als Entwurf für ein "Rechtsschutzstärkungsgesetz" tituliert habe. Dies gehe genauso wenig als Feigenblatt durch wie die wenigen Verfahrensverbesserung, die Friedrich aus der Evaluation habe einfließen lassen. Die Opposition drängt derweil auf eine unabhängige Überprüfung der Anti-Terror-Bestimmungen. Bisher sei nur eine "Schein-Evaluierung" durchgeführt worden. (jk)