Microsoft will Auflagen der EU-Kommission erfüllen

Der Redmonder Softwarekonzern kritisiert die heutige Entscheidung des EU-Gerichts Erster Instanz, die Öffnungsauflagen der EU-Kommission nicht auszusetzen. Allerdings versicherte Microsoft der Kommission, den Auflagen nachkommen zu wollen.

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Microsoft hat in einer Reaktion auf die Bestätigung der Öffnungsauflagen durch das EU-Gericht vor Nachteilen für die Verbraucher gewarnt. Der Zwang, eine vom Mediaplayer entkoppelte Windows-Version anbieten zu müssen, werde sowohl den Konsumenten als auch der Konkurrenz schaden, teilte das Unternehmen heute mit. Die Entscheidung durchkreuze die technologische Integration, die das Rückgrat der IT-Revolution der vergangenen drei Jahrzehnte gebildet habe. Sie werde tausende Unternehmen treffen, die ihr Geschäft auf der Plattform des Betriebssystems Windows aufgebaut hätten. Die EU-Kommission hingegen weist darauf hin, dass ihre Haltung für mehr Wettbewerb auch den Verbrauchern zugute komme.

Die 497 Millionen Euro Geldbuße, die die EU-Kommission im März gegen Microsoft verhängt hatte, war nicht Gegenstand der Eingabe des Softwarekonzerns, über die dieses Mal entschieden wurde. Die ursprünglich gesetzten Fristen, und zwar 90 Tage, um eine Windows-Version ohne Windows Media Player vorzulegen sowie 120 Tage, um Interoperabilität zu gewährleisten, sind mittlerweile verstrichen -- allerdings könnte Microsoft gegen die Entscheidung des EU-Gerichts Erster Instanz noch innerhalb von zwei Monaten in Berufung gehen.

Die EU-Kommission besteht allerdings nach der Entscheidung des Gerichts auf der Einhaltung der Auflagen, nachdem die Kommission die Forderungen erst einmal ausgesetzt hatte, um die Entscheidung des EU-Gerichts Erster Instanz abzuwarten. Der Konzern hat laut EU-Kommission mitgeteilt, dass er bereits an einem Windows ohne Windows Media Player arbeite. Dieses soll in einigen Wochen erhältlich sein. Weiter habe Microsoft gegenüber der Kommission versichert, ein "Work Group Server Protocol Program" aufzulegen, das gewährleisten soll, dass die von der Kommission geforderten Schnittstelleninformationen offengelegt werden.

Die Redmonder werden die Entscheidung noch im einzelnen bewerten, hieß es. Der Softwarekonzern sah sich aber zugleich in der Hoffnung auf eine Beilegung des Kartellrechtsverfahren gestärkt. Mit seinem Urteilsspruch habe das EU-Gericht bestätigt, dass Microsoft einige überzeugende Argumente vorgetragen hat, die im weiteren Verfahren geprüft werden müssten, hieß es. In einer Mitteilung der EU-Kommission wird darauf hingewiesen, das Urteil des EU-Gerichts Erster Instanz nehme nicht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vorweg. Prozessbeobachter deuten dennoch den heutigen Richterspruch als Hinweis auf schlechte Chancen für eine Microsoft-freundliche Entscheidung.

Auch wenn das Urteil in der Hauptsache erst in einigen Jahren erwartet wird, sehen Microsoft-Kritiker so dennoch bereits jetzt einen Grund zur Freude. "Jene, die sich für Freiheit und Wettbewerb einsetzen, haben diese Woche zwei Weihnachtsgeschenke bekommen", sagte Georg Greve, Präsident der Free Software Foundation Europe (FSFE). Nach der Haltung Polens diese Woche im EU-Rat zur Softwarepatent-Richtlinie habe das EU-Gericht nun entschieden, dass Microsoft keine weiteren vier Jahre Zeit bekomme, um der Konkurrenz zu schaden.

Die FSFE ist eine der Beteiligten im Microsoft-Verfahren der EU. Sie legte im November, als Millionenzahlungen an Gegner im Kartellverfahren bekannt geworden waren, Wert auf die Feststellung, dass man nicht käuflich sei und die Europäische Kommission weiter unterstützen wolle. Das habe allerdings in der Vergangenheit viel Geld gekostet. Nun hofft die FSFE auf weitere Spenden aus der Free-Software-Gemeinde und von Unternehmen. (anw)