Justizministerin: Apple muss Ortungsdaten-Fehler "zügig" beheben

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger verlangt vom iPhone-Anbieter, "sicherzustellen, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederholt".

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Im Zuge der Affäre um das Sammeln von Ortungsdaten auf Apples mobilen Geräten verlangt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Apple "den vermeintlichen Programmierfehler nun zügig zu beheben und sicherzustellen, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederholt". Die Ministerin begrüßte es gegenüber heise online, "wenn das Unternehmen nun erklärt, keine Bewegungsprofile von Kundinnen und Kunden erstellen oder nutzen zu wollen". Dieser Ankündigung müsse Apple nun "durch eine enge Zusammenarbeit mit deutschen Datenschützern Taten folgen lassen".

Zwei Handyentwickler hatten herausgefunden, dass Positionsdaten auf dem Handy auch dann gespeichert werden, wenn der Nutzer die Ortungsdienste deaktiviert. Sie wurden bei jeder Datensynchronisierung auf der Festplatte des PCs oder Macs gespeichert. Apple bezeichnete den Vorgang als [Update] "Bug" ("Softwarefehler" in der am 4.5. online gegangenen deutschen Pressemeldung).[/Update]

Nachbesserungsbedarf sieht Leutheusser-Schnarrenberger auch hinsichtlich Apples Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB). Apple erhielt einen der diesjährigen Big Brother Awards dafür, dass Nutzer ihr Smartphone nur zum Telefonieren benutzen können, wenn sie den in den AGB formulierten Datenschutzbestimmungen zustimmen.

Ob Apple damit gegen das Kopplungsverbot des Paragraph 28 Absatz 3b BDSG oder des Paragraphen 95 Absatz 5 TKG verstößt, ist auch Gegenstand der Prüfung, die derzeit das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht durchführt. Es untersucht in diesem Zusammenhang, ob nicht eine gleichwertige vertragliche Leistung beziehungsweise ein gleichwertiger Dienst vorhanden sein könnte. Ungeachtet des Ausgangs der Prüfung fordert Leutheusser-Schnarrenberger Apple auf, "mit klaren und einfach nachvollziehbaren AGB Vertrauen zu schaffen". Das liege "im ureigenen Interesse des Unternehmens". (jow)