Gericht: Drucker sind abgabenpflichtig

Das Landgericht Stuttgart wollte sich in einem Verfahren zwischen der VG Wort und Druckerherstellern auf eine Höhe der Urheberrechtsabgabe noch nicht festlegen.

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Das Landgericht Stuttgart hat in einem Verfahren zwischen der VG Wort und dem Druckerhersteller Hewlett-Packard in einem Teilurteil entschieden, dass Drucker nach dem Urheberrecht abgabenpflichtig sind. Auf eine Höhe für die Abgabe wollte sich das Gericht nicht festlegen, heißt in einer Mitteilung des Unternehmens. Dem Verfahren hatten sich Lexmark und andere Druckerhersteller angeschlossen.

Regine Stachelhaus, Geschäftsführerin von HP Deutschland, ist enttäuscht darüber, dass das Gericht eine Abgabenpflicht für Drucker bejaht, obwohl Drucker keine Kopiergeräte seien. Allerdings habe das Gericht es vermieden, "auf der Grundlage eines völlig veralteten Gesetzes den überzogenen Forderungen der VG Wort zu folgen".

Das Teilurteil zeige, wie dringend erforderlich eine Revision des bisherigen Urheberrechts sei. Das Bundesjustizministerium will demnächst dem Kabinett einen Gesetzentwurf zur Reform des Urheberrechts vorlegen, der unter Mitwirkung aller beteiligten Interessengruppen erarbeitet wurde und Neuregelungen zur Abgabenhöhe enthält. Ein Eckpunktepaper dazu liegt seit September vor; Ende November veröffentliche das Justizministerium einen Referenten-Entwurf für die Urheberrechtsnovellierung.

Die betroffenen Unternehmen wollen zwar vor einer endgültigen Bewertung erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Nach Auffassung der Unternehmen widerspreche aber eine Abgabe auf Drucker auch der bestehenden Rechtslage, sodass mit weiteren rechtlichen Schritten gerechnet wird. Am heutigen Donnerstag wurde ebenfalls bekannt, dass das Landgericht München in einem Musterprozess eine pauschale Urheberrechtsabgabe auf PCs von Fujitsu Siemens in Höhe von 12 Euro festgelegt hat. (anw)