"Bierbikes" dürfen vorläufig wieder fahren

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Von
  • Gernot Goppelt

Etappensieg für die umstrittenen "Bierbikes": Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Berufung der Betreiber der rollenden Partytheken zugelassen. Das Gericht wird den Fall mündlich verhandeln. Damit kippten die Oberverwaltungsrichter den Beschluss des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, keine Berufung zuzulassen. Das gab ein Gerichtssprecher am Donnerstag bekannt (Az.: 11 A 2325/10, 11 A 2511/10).

Kern des Streits ist, ob die Bierbikes Fahrräder sind und damit im Straßenverkehr zugelassen, oder ob für sie als "rollende Eventfläche mit Alkoholausschank" eine Sondernutzungserlaubnis fällig ist. Die erste Instanz in Düsseldorf hatte auf die Spaßbremse getreten: Die Party-Räder dürften nur mit Sondergenehmigung der Kommune auf die Straße. Das hätte das praktische Aus in der Landeshauptstadt bedeutet, denn die Stadtverwaltung hatte aus ihrer Abneigung gegen die Gefährte keinen Hehl gemacht. Die Münsteraner Richter hatten etwas mehr Verständnis für die "Bierbikes" erkennen lassen und ihnen bereits vorläufigen Rechtsschutz gewährt: Bis zu einer Entscheidung darf an den 16-Sitzern weiter gestrampelt werden. Das Verfahren hat bundesweiten Pilotcharakter, denn in etlichen Städten sind die pedalbetriebenen Gefährte inzwischen unterwegs – ausgerüstet mit Bierfass, Zapfanlage und Musik-Beschallung.

Die Betreiber versichern, dass ihre Gefährte keineswegs nur "Sauftouren" dienen, sonder auch feuchtfröhlichen Junggesellenabschieden umweltfreundlichen Stadtrundfahrten oder Gruppenausflügen von Unternehmen. Die Bierbike-Vermieter berufen sich auf ihr Recht, mit einem Fahrrad öffentliche Straßen benutzen zu dürfen. Das Verwaltungsgericht hatte geurteilt, der eigentliche Zweck sei nicht die Fortbewegung, sondern das gemeinsame Feiern – und das bedürfe im öffentlichen Straßenraum einer Genehmigung. (dpa) (ggo)