Bericht: EU-Juristen kritisieren Pläne der EU-Kommission für Fluggastdatenspeicherung

Die Pläne der EU zur Sammlung und Speicherung von Fluggastdaten seien verfassungswidrig, meint der juristische Dienst des Rates der EU-Mitgliedsstaaten in einem Gutachten.

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Der juristische Dienst des Rates der EU-Mitgliedsstaaten meint offenbar, die Pläne der EU zur Sammlung und Speicherung von Fluggastdaten seien verfassungswidrig. Laut einem Gutachten vom 12. April des Dienstes, das der Financial Times Deutschland (FTD) nach eigenen Angaben vorliegt, schränkt die vorgeschlagene Richtlinie das Recht auf Achtung des Privatlebens und das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten so ein, dass sie vor Gericht angefochten werden könne. Die Vorabverarbeitung der Daten sei angesichts der einschlägigen Rechtsprechung "äußerst problematisch".

Die neue Richtlinie soll den Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des EU-Rates von 2007 ersetzen, der Ende 2008 vor allem aufgrund des Widerstands der Bundesregierung auf Eis gelegt worden war. Mit dem sogenannten PNR-System sollen Terrorismus und organisierte Kriminalität bekämpft werden. Die EU-Juristen fordern von Malmström zum Beispiel zu beweisen, dass bestehende Datenbanken nicht ausreichen. Auch die Speicherdauer müsse von geplanten fünf Jahren auf höchstens drei Monate sinken. Die EU-Kommission wolle an ihren bisherigen Plänen festhalten, könne aber auch auf Widerstand im EU-Parlament stoßen, schrieb die FTD. (anw)