EU-Parlamentsausschuss formuliert Auflagen für Einsatz von Körperscannern

Der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments befürwortet den Einsatz von Körperscannern, aber nur, wenn Gesundheit und Privatsphäre der Passagiere geschützt werden.

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Der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments hat sich in seiner Sitzung am Dienstag für den Einsatz von Körperscannern an Flughäfen ausgesprochen. Die Passagiere sollten aber das Recht haben, sich solch einer Prüfung zu verweigern, heißt es in einer Mitteilung des Ausschusses. Sie sollten dann einer ähnlich effizienten Untersuchungsmethode unterzogen werden. Ein Passagier, der sich verweigert, solle nicht besonders verdächtigt werden. Der Verkehrsausschuss geht davon aus, dass Körperscanner die Sicherheit an Flughäfen verbessern können. Er ruft die Mitgliedsstaaten aber dazu auf, nur Geräte zuzulassen, die die Gesundheit und den Datenschutz möglichst wenig beeinträchtigen. 37 Ausschussmitglieder stimmten für eine entsprechende Vorlage, 2 dagegen, 2 enthielten sich. Das Plenum des EU-Parlaments will sich am 23. Juni damit befassen.

Beim Einsatz von Körperscannern dürfe die Gesundheit der Passagiere nicht beeinträchtigt werden, heißt es weiter in der Mitteilung. Der Verkehrsausschuss sprach sich vor diesem Hintergrund für ein Verbot von Körperscannern an europäischen Flughäfen aus, die mit ionisierender Strahlung arbeiten. Die Grundrechte der Passagiere müssten gewahrt und der Datenschutz berücksichtigt werden. So dürfe niemand die Original-Aufnahmen der Scans zu sehen bekommen, es sollten nur starke Verfremdungen verwendet werden; die Aufnahmen dürften auch nicht gespeichert, sondern sollten sofort nach Gebrauch gelöscht werden. Auch sollten die besonderen Bedürfnisse von Kindern, schwangeren Frauen, älteren Menschen und Behinderten berücksichtigt werden.

Die EU-Kommission prüft seit Februar 2011 im zweiten Anlauf die Zulassung von Ganzkörperscannern zur Absicherung des Flugverkehrs. Im kommenden Sommer will sie dazu ihre Vorschläge vorstellen. In Großbritannien, den Niederlanden, Italien, Frankreich und Finnland wurden die Geräte bereits getestet, auch in Hamburg läuft ein Testbetrieb. Vorigen Monat hat das Internationale Zentrum für Ethik in den Wissenschaften vom Bundesministerium für Bildung und Forschung Mittel in Höhe von 1,18 Millionen Euro erhalten, um die Benachteiligung von Menschen durch moderne Sicherheitstechnik zu untersuchen. (anw)