BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Laut BGH seien Anträge der Bundesanwaltschaft auf Online-Durchsuchungen mit Hilfe von Trojanern nicht genehmigungsfähig, weil dem schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung "die notwendige gesetzliche Gestattung" fehle.

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  • Detlef Borchers
Online-Untersuchungen von PCs sind illegal, berichtet die tageszeitung (taz) unter Berufung auf den Bundesgerichtshof. Dies ergebe sich aus einem entsprechenden Beschluss, den Ulrich Hebenstreit, Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) am 25. 11. gefällt hat. Die Begründung zu dem noch nicht veröffentlichten Beschluss liegt der taz vor. Danach seien Anträge der Bundesanwaltschaft auf Online-Durchsuchungen mit Hilfe von Trojanern nicht genehmigungsfähig, weil dem schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung "die notwendige gesetzliche Gestattung" fehle. Die Argumentation der Anwaltschaft mit den Vorschriften zur Überwachung der E-Mail-Kommunikation genügten nach Auffassung des BGH nicht, weil "der Kommunikationsvorgang abgeschlossen ist", sobald die E-Mail auf dem Rechner gespeichert sei. Hinzu käme, dass bei einer Online-Durchsuchung nicht nur die E-Mail, sondern auch alle anderen Daten ausgespäht würden. Das wiederum passe nicht zu den Vorschriften über Hausdurchsuchungen, die eine auf Offenheit angelegte Maßnahme seien, bei der der Wohnungsbesitzer und Zeugen anwesend sein müssten.
Das Bundesinnenministerium erklärte zum Urteil, dass bis auf weiteres Online-Durchsuchungen des Bundeskriminalamtes (BKA) gestoppt worden seien. Ohnehin habe das BKA eine solche Maßnahme nur in einigen wenigen Fällen angewandt. Da Online-Durchsuchungen mit dem von Innenminister Schäuble angetriebenen "Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit" einen erheblichen Stellenwert bekommen sollen, hat Generalbundesanwältin Monika Harms bereits eine Beschwerde gegen das Urteil von Richter Hebenstreit eingelegt. Sollte dieser Weg nicht greifen, will das Innenministerium auf eine Koalitionsentscheidung zur Änderung des BKA-Gesetzes hinarbeiten. Als Vorbild gilt dabei Nordrhein-Westfalen, wo gerade die Genehmigung der Online-Durchsuchung durch den Verfassungsschutz in die dritte Lesung geht.
In einem taz-Kommentar zum Urteil des BGH hat der Verfasser keinen Zweifel daran, dass Schäuble die große Koalition von seinen Plänen überzeugen wird und eine "Chaos Computer Polizei" kommt, die Rechner knackt. Die Hoffnung sei jedoch, dass diese Maßnahme nur bei schwerster Kriminalität und dringendem Tatverdacht zugelassen werde. In allen anderen Fällen müssten die Polizeibehörden auf eine solche Maßnahme verzichten und wie bisher offen die Wohnung durchsuchen. Dann könnten Betroffene mit der Polizei verhandeln, welche Teile der Festplatte für die Polizei tabu bleiben sollten.
Siehe dazu auch:
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  • Verfassungsschutz, Online-Durchsuchungen und die Verfassung
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  • (Detlef Borchers) /