Ruf nach grundlegender Reform des Informationsfreiheitsgesetzes

Ein Gutachten macht sich für eine Abschwächung des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen beim Recht auf Akteneinsicht stark. Das Netzwerk Recherche fordert eine automatische Veröffentlichung von Behördendaten im Internet.

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Ein Rechtsgutachten macht sich für umfangreiche Nachbesserungen am Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) stark. Der darin festgehaltene absolute Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen stelle eine elementare Einschränkung des Rechts auf Akteneinsicht bei Bundesbehörden dar, sagte der Berliner Verwaltungsrechtler Michael Kloepfer bei der Vorstellung der Studie auf einem Symposium in Berlin zu Perspektiven der Informationsfreiheit. Der Jurist plädierte dafür, nach Vorbild einschlägiger Landesgesetze einen Abwägungsvorbehalt wie etwa beim Schutz personenbezogener Informationen einzuführen. "Das muss in der anstehenden Novelle kommen", betonte Kloepfer. Ferner sei der "Gedanke der Informationspflichtigkeit" der Verwaltung rechtlich zu verankern, um diese von vornherein stärker auf Transparenz zu eichen.

Kloepfer bezeichnete Informationen als "den Stoff, aus dem demokratische Steuerungserfolge gemacht sind". Den Parlamentariern warf er vor, sich "mit Ingrimm" gegen Informationsansprüche für den eigenen Bereich zur Abschottung vor allem von Nebenbeschäftigungen gewehrt zu haben. Nun gehe es um die "Herkulesaufgabe", solche weiten Ausnahmen, die auch für Teile von Regierungsressorts gälten, abzubauen.

Derzeit läuft die Evaluierung des fünf Jahre alten IFG, der sich gegebenenfalls eine Reform der noch vergleichsweise jungen Handhabe gegen das traditionelle "Amtsgeheimnis" anschließen soll. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat das Gutachten in Auftrag gegeben, um den Korrekturbedarf mit auszuloten. Er verwies auf der Konferenz auf "praktische Probleme bei der Umsetzung" des Informationsfreiheitsgesetzes und drängte auf eine Vereinheitlichung der Ansprüche auf Akteneinsicht, die sich auch im Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz finden. Für nötig hielt Schaar etwa eine "Ombudsfunktion für alle Bereiche" und eine "Open Data"-Strategie, die aber nicht als separates Recht etwa in einem E-Government-Gesetz begründet werden sollte.

Manfred Redelfs, im Vorstand von Netzwerk Recherche und Leiter der Rechercheabteilung von Greenpeace Deutschland, stellte klar, dass Bürger, Journalisten und zivilgesellschaftliche Gruppen bislang "sehr maßvoll" von ihrem Recht auf Informationszugang Gebrauch gemacht hätten. Von der befürchteten "Lahmlegung der Verwaltung" könne keine Rede sein. Andererseits habe die per IFG erreichte Offenlegung der größten Empfänger von Agrarsubventionen zu einer Razzia und zum Vorwurf eines Betrugs in Höhe mehrerer hundert Millionen Euro geführt.

Redelfs machte sich für grundlegende Korrekturen stark. So sollte die automatische Veröffentlichung möglichst vieler Verwaltungsinformationen vorgeschrieben werden. "Die Zukunft gehört nicht dem Antrag, sondern dem Prinzip von Open Data", unterstrich Redelfs. Parallel unterstützte er Schaars Ruf nach einer Zusammenführung der Informationsrechte. Mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen hätten in diesem Sinne Ende 2010 einen Entwurf für ein Bürgerinformationsgesetz vorgelegt. Zudem brauche das IFG eine "Öffentlichkeitsoffensive", da der Begriff sperrig und vielen ihr Recht noch nicht bekannt sei. Die Informationsfreiheit müsse ferner in der Verfassung verankert werden, um ihren Rang zu verdeutlichen und ihr das gleiche Gewicht zu geben wie etwa der ebenfalls vom Grundgesetz geschützten Gewerbefreiheit.

Urban Brulc, Abgesandter des slowenischen Informationsfreiheitsbeauftragten, umriss die vor fünf Jahren erfolgten Änderungen an der einschlägigen Gesetzgebung in seinem Land. So müssten in dem früher zu Jugoslawien gehörenden Staat seitdem alle Akten herausgegeben werden, wenn es sich um mit öffentlichen Geldern finanzierte Projekte handle. Der Anspruch reiche bis hin zu anonymisierten Einkommensbescheiden von Staatsdienern. Alle Ausnahmen müssten mit dem öffentlichen Interesse abgewogen werden. Antragsteller würden aber auch von Behörden in Slowenien oft noch als Störer betrachtet. Es gebe 350 Beschwerden pro Jahr, dass die Frist von 20 Arbeitsagen zur Auskunftserteilung nicht eingehalten werde. Viele Einrichtungen verlangten unverhältnismäßige Gebühren von beispielsweise 900 Euro für 15 kopierte Seiten, obwohl eigentlich nur Materialkosten erstattet werden dürften. (jk)