Glücksspiel-Verbot im Internet: Übergangsfrist für private Anbieter geplant

Bei ihrer Konferenz in Berlin wollen die Länderchefs über das Lotterie-Monopol beraten; private Anbieter vor allem von Online-Wetten sollen nach den bisherigen Plänen für einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag nicht zulässig sein.

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Von
  • Jürgen Kuri

Bei einem Verbot von Glücksspiel im Internet wollen die Bundesländer nach Angaben des Handelsblatts privaten Anbietern eine Übergangsfrist von einem Jahr einräumen. Andere Ausnahmeregelungen für die betroffenen Anbieter soll es dafür nicht geben, berichtet die Zeitung mit dem Hinweis, die Beschlussvorlage für die Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Mittwoch liege ihr vor.

Bei ihrer Konferenz in Berlin wollen die Länderchefs über das Lotterie-Monopol beraten. In einem Staatsvertragsentwurf ist enthalten, dass das Sportwetten-Monopol des staatlichen Anbieters Oddset für weitere vier Jahre festgeschrieben wird. Im Vorfeld hatte laut dpa vor allem Schleswig- Holstein beim Punkt Glücksspiel-Staatsvertrag Kritik angemeldet. Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU), dessen Land derzeit den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz hat, hält den Fortbestand des staatlichen Monopols für unverzichtbar, da seiner Ansicht nach ein beliebiger Wettbewerb mit nationalen und internationalen Anbietern zu einer enormen Ausweitung von Spiel- und Wettmöglichkeiten führen würde.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gehen die Bundesländer derzeit gegen private Anbieter von Sportwetten vor und schützen so ihr staatliches Monopol. Karlsruhe hatte im Streit um das Monopol des staatlichen Lotto-Ablegers Oddset entschieden, dass dieses nur bei einer besseren Anpassung an seinen ursprünglichen Zweck der Missbrauchverhinderung bei Glücksspielen aufrecht erhalten werden könne. Ein staatliches Wettmonopol sei verfassungswidrig, beschlossen die Verfassungsrichter, wenn es nicht konsequent an den Zielen der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet sei. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber daher zu einer Neuregelung bis zum Ende 2007 aufgefordert. In den Auflagen geht es etwa um den klareren inhaltlichen Zuschnitt des staatlichen Wettangebots, die Gewährleistung von Spieler- und Jugendschutz auf allen Vertriebswegen und die Errichtung einer neutralen Kontrollinstanz außerhalb der Finanzministerien. (jk)