fon und 1&1 legen Rechtstreit um WLAN-Sharing bei

Der Internet-Dienst fon, dessen Mitglieder ihre Netz-Zugänge über WLAN miteinander teilen, kann in Deutschland weitermachen. Einer Entscheidung des BGH wich man in letzter Minute durch einen Vergleich mit dem Kläger aus.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 64 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Der Internet-Dienst fon, dessen Mitglieder ihre Netz-Zugänge über WLAN miteinander teilen, kann in Deutschland weitermachen. fon und der Internet-Anbieter 1&1 gaben einen Tag vor einem Verhandlungstermin vor dem Bundesgerichtshof eine außergerichtliche Einigung bekannt. Über Details sei Stillschweigen vereinbart worden, betonten beide Seiten. Damit bleibt eine lang erwartete höchstrichterliche Entscheidung zu dem Thema weiterhin aus.

1&1 wollte fon stoppen und hatte sich 2009 bereits vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Köln durchgesetzt. Die Grundidee des Dienstes ist, dass Nutzer anderen den Zugang zu ihren Internet Anschlüssen öffnen, entweder gegen Bezahlung oder auf Gegenseitigkeit. Auf diese Weise könnten FON-Kunden zum Beispiel auch in einer fremden Stadt kostengünstig per WLAN die Internet-Zugänge anderer Mitglieder nutzen. 1&1 klagte auf Unterlassung, weil fon wirtschaftliche Vorteile auf Kosten des Internet-Anbieters erziele, der die Kosten des erhöhten Datenverkehrs zu tragen habe. (hob)