Fraktionen streiten über Online-Durchsuchung von Privat-Computern

In einer von den Grünen beantragten Aktuellen Stunde des Bundestages forderte deren Abgeordneter Wolfgang Wieland eine rechtliche Regelung für solche Ermittlungen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 322 Kommentare lesen
Lesezeit: 4 Min.
Von
  • dpa
Zwischen Koalitionsfraktionen und Opposition ist ein Streit ausgebrochen, in wie weit und unter welchen Umständen Behörden bei ihren Ermittlungen via Internet Zugriff auf private Computer bekommen sollen. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach (SPD), sagte heute in einer von den Grünen beantragten Aktuellen Stunde des Bundestages zu den so genannten Online-Durchsuchungen, eine solche Maßnahme stelle einen beträchtlichen Eingriff in die Privatsphäre dar. Dies könne nur in Ausnahmefällen erlaubt sein.
Nach den Worten des Grünen-Abgeordneten Wolfgang Wieland muss es auf jeden Fall eine rechtliche Regelung für solche Ermittlungen geben. Dabei müsse klar sein, dass eine Online-Durchsuchung nicht ohne Wissen des Betroffenen durchgeführt werden dürfe. Nach seiner Einschätzung will die schwarz-rote Koalition zwar eine rechtliche Regelung schaffen, aber einen Zugriff auch ohne Anzeige beim betroffenen Bürger möglich machen.
Allerdings bestehen nach Wielands Darstellung Meinungsunterschiede zwischen dem CDU-geführten Innen- und dem SPD-geführten Justizministerium, das hier relativ zurückhaltend argumentiere. Im übrigen solle zuerst eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes abgewartet werden, bei dem es Bedenken gegen einen Zugriff ohne Anzeige gebe.
Wieland argumentierte, es müsse zunächst eine Rechtsgrundlage geschaffen, und dann erst geprüft werden, ob praktischer Bedarf bestehe. Dass Festplatten von Computern beschlagnahmt würden, sei gang und gäbe. Aber "hier soll geschnüffelt werden", um präventiv handeln zu können.
  • Zur Überwachung von Internet-Nutzern und der Datensammelei im Web siehe auch den Schwerpunkt "Deine Spuren im Netz" in der aktuellen Ausgabe von c't: