Datenschutzbeauftragter kritisiert Online-Durchsuchungen privater Computer
Die Online-Durchsuchung sei nicht mit einer Hausdurchsuchung vergleichbar, betonte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar lehnt die Online-Durchsuchung privater Computer durch Polizei und Verfassungsschutz ab. "Der Staat sollte diese Ermittlungsmethode nicht anwenden, sondern sich auf die Mittel beschränken, die ihm gesetzlich zugewiesen sind", sagte Schaar der Berliner Zeitung. Jüngst hatte ein BGH-Richter entschieden, dass die gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen fehlt. In einer Aktuellen Stunde des Bundestags hatte es zudem heftigen Streit zwischen Opposition und Regierung gegeben, inwieweit und unter welchen Umständen Behörden bei ihren Ermittlungen via Internet Zugriff auf private Computer bekommen sollen.Verfassungsschutz, Online-Durchsuchungen und die Verfassung
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Schaar betonte gegenüber der Tageszeitung nun auch seine rechtlichen Bedenken: Die Online-Durchsuchung sei nicht mit einer Hausdurchsuchung vergleichbar. Eine Hausdurchsuchung sei eine offene Maßnahme, bei der der Betroffene in der Regel anwesend sei. "Bei einer Online-Durchsuchung aber dringt der Polizist heimlich, ohne Wissen des Computerbesitzers, in den Rechner ein." Er kopiere dabei eventuell Daten und komme an persönliche Unterlagen, der Polizist agiere praktisch als "staatlicher Hacker". "Das widerspricht dem Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre", betonte Schaar.
Siehe dazu auch:
- Fraktionen streiten ĂĽber Online-Durchsuchung von Privat-Computern
- BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen
- Schäuble: Internet ist "Fernuniversität und Trainingscamp" für Terroristen
- Verfolgerwahn, Wie Online-Nutzer die Kontrolle über ihre Daten zurückgewinnen können, c't 24/06, S. 202
- Im Visier der Strafverfolger, Staatlicher Zugriff auf Anonymisierungsserver, c't 24/06, S. 208
- Globale Rasterfahndung, Privatfirma sammelt und verkauft Daten, c't 24/06, S. 202
- Big Brother 2.0, Der Bürger im Fadenkreuz der Terrorismusbekämpfung, c't 24/06, S. 202