Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar lehnt die Online-Durchsuchung privater Computer durch Polizei und Verfassungsschutz ab. "Der Staat sollte diese Ermittlungsmethode nicht anwenden, sondern sich auf die Mittel beschränken, die ihm gesetzlich zugewiesen sind", sagte Schaar der Berliner Zeitung. Jüngst hatte ein BGH-Richter entschieden, dass die gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen fehlt. In einer Aktuellen Stunde des Bundestags hatte es zudem heftigen Streit zwischen Opposition und Regierung gegeben, inwieweit und unter welchen Umständen Behörden bei ihren Ermittlungen via Internet Zugriff auf private Computer bekommen sollen.
Schaar betonte gegenüber der Tageszeitung nun auch seine rechtlichen Bedenken: Die Online-Durchsuchung sei nicht mit einer Hausdurchsuchung vergleichbar. Eine Hausdurchsuchung sei eine offene Maßnahme, bei der der Betroffene in der Regel anwesend sei. "Bei einer Online-Durchsuchung aber dringt der Polizist heimlich, ohne Wissen des Computerbesitzers, in den Rechner ein." Er kopiere dabei eventuell Daten und komme an persönliche Unterlagen, der Polizist agiere praktisch als "staatlicher Hacker". "Das widerspricht dem Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre", betonte Schaar.
Siehe dazu auch:
Fraktionen streiten ĂĽber Online-Durchsuchung von Privat-Computern
BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen
Schäuble: Internet ist "Fernuniversität und Trainingscamp" für Terroristen
Verfassungsschutz, Online-Durchsuchungen und die Verfassung
NRW-Verfassungsschutzgesetz wird Landtag erneut beschäftigen
Online-Durchsuchung von PCs durch Strafverfolger und Verfassungsschutz
Angeblich 200.000 deutschsprachige Bombenbauanleitungen im Netz
ThĂĽringens Innenminister fĂĽr mehr Internet-Ăśberwachung
Bundestag verabschiedet neue Anti-Terrorgesetze
Nur geringfĂĽgige Korrekturen am neuen Anti-Terrorpaket
"Wir brauchen überwachungsfreie Räume"
Streit um die Zukunft des Anonymisierungsdienstes AN.ON