EU-Parlament beschließt neue Regeln für Onlinegeschäfte

Künftig sollen Verbraucher EU-weit Käufe im Internet zwei Wochen lang widerrufen dürfen. Außerdem sollen Verkäufer verpflichtet werden, genaue Informationen über den Gesamtpreis, die bestellten Waren und ihre Kontaktdaten zu geben.

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Verbraucher sollen künftig bei Käufen im Internet besser geschützt werden und mehr Rechte haben. Dafür hat das EU-Parlament am Donnerstag neue Regeln angenommen. So sollen Verbraucher Käufe im Internet innerhalb der EU zwei Wochen widerrufen können; das gilt nicht für digitale Güter wie beispielsweise Musik-Downloads oder maßgeschneiderte Waren. Onlinehändler sollen außerdem den Verbrauchern genaue Informationen über den Gesamtpreis, die bestellten Waren und ihre Kontaktdaten geben müssen.

"Künftig muss der Verbraucher unmissverständlich bestätigen, dass er eine kostenpflichtige Dienstleistung erwerben will und ihm das bewusst ist", erläutert der zuständige Berichterstatter Andreas Schwab (EVP/CDU). Dadurch würden Internetbetrügereien erschwert, die nur scheinbar gratis Dienstleistungen wie Horoskope oder Klingeltöne anbieten und den Verbraucher danach mit Rechnungen und Klagen bedrohen.

Über die Regeln für Verbraucherrechte bei Onlinekäufen wurde nach Vorlage eines Entwurfs der EU-Kommission im Oktober 2008 verhandelt. Sie müssen nun noch vom Europäischen Rat angenommen werden; das passiert voraussichtlich Ende Juli. Die EU-Mitgliedsstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, die Regeln in nationales Recht umzusetzen.

Die bisher gültigen EU-Vorschriften zum Verbraucherschutz seien vor der digitalen Revolution verabschiedet worden, daher seien die Verbraucher momentan bei Onlineeinkäufen schlecht geschützt, mein das EU-Parlament. Verbraucher würden vor grenzüberschreitenden Onlinekäufen abgeschreckt, da sie befürchteten, dass ihre Ware spät oder gar nicht geliefert wird. Auf der anderen Seite würden die Unternehmen durch Rechtsunterschiede zwischen den EU-Mitgliedsstaaten vom Onlinehandel abgeschreckt. Diese Bedenken will die EU nun beiseite räumen. (anw)