Bayern setzte Landestrojaner mehrfach ein

Das bayrische Justizministerium gab fünf Einsätze der umstrittenen Spionagesoftware zu.

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Von
  • Andreas Stiller

Die Bundesregierung verweigert Auskünfte zum Einsatz des Bundestrojaners, das BKA behauptete Mitte letzten Jahres, ihn noch nicht eingesetzt zu haben, aber das Bayrische Justizministerium hat schon einige Einsatzfälle für Landestrojaner zugegeben. Im April diese Jahres berichtete bereits Telepolis ausführlich über eine Antwort der Justizministerin Beate Merk (CSU) auf eine parlamentarische Anfrage der Landtagsabgeordneten Susanna Tausendfreund von den Grünen. Da war noch von vier Maßnahmen die Rede.

Wie nun der Spiegel in der morgen erscheinenden Printausgabe berichtet, habe das Justizministerium in München eingeräumt, dass der sogenannte Bayern-Trojaner zwischen 2009 und 2010 insgesamt fünfmal in Augsburg, Nürnberg, München und Landshut genutzt wurde. Dabei sollten Straftaten wie banden- und gewerbsmäßiger Betrug oder Handel mit Betäubungs- und Arzneimitteln aufgeklärt werden.

Die Software ermöglicht es den Ermittlern, Internettelefonate und Chats abzufangen sowie Fotos von der Bildschirmoberfläche zu speichern. Die Rechtslage ist strittig. Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2008 hohe rechtliche Hürden für die Ausspähung gesetzt: Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist nur zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen".

Die CSU im bayrischen Landtag hatte 2008 gegen den erbitterten Widerstand der Opposition die umstrittene Online-Durchsuchung als erstes deutsches Bundesland eingeführt . Demnach dürfen Polizei und Verfassungsschutz zur vorbeugenden Abwehr von Gefahren die Computer von Verdächtigen ausforschen. Bei der tatsächlichen Strafverfolgung konkret geplanter oder bereits ausgeführter Verbrechen hingegen dürfen Staatsanwälte und Kripo weiterhin nicht heimlich in Computer eindringen.

Im Juli 2009 schränkte die schwarz-gelbe Koalition im bayerischen Landtag die Online-Durchsuchungen wieder ein: Demnach darf die Polizei nicht mehr heimlich in Wohnungen eindringen, um Spionage-Software zu installieren. (Mit Material von dpa) (as)