Urteil: Mobilfunkanbieter darf Handy bei Kreditüberschreitung nicht unangekündigt sperren

Laut dem BGH dürfen Mobilfunkanbieter ein Handy nicht einfach sperren, wenn Kunden ihre Kreditlimit überschreiten. Eine Klausel von E-Plus sei eine unangemessene Benachteiligung der Kunden, der BGH verwies auf die Vielzahl der möglichen Tarife.

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Von
  • dpa

Mobilfunkanbieter dürfen den Anschluss nicht ohne vorherige Ankündigung sperren, wenn Kunden ihr Kreditlimit überschreiten. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch veröffentlichen Urteil (PDF-Datei). Der BGH erklärte eine entsprechende Klausel in Verträgen des Mobilfunkanbieters E-Plus für unwirksam (Az. III ZR 157/10).

Die Bestimmung bedeute eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Der BGH verwies auf die Vielzahl der möglichen Tarife, die unter anderem je nach Tageszeiten, Wochentagen, dem Ausgangs- und dem Zielland des Anrufs variieren können. Es sei "dem durchschnittlichen Kunden eine auch nur halbwegs zuverlässige Übersicht, wann die … eingeräumte Kreditlinie erreicht wird, oftmals nicht möglich", heißt es in der Begründung. (vbr)