Wikimedia und Buchhandel starten ihre Digitalisierungsprojekte

Als erstes Exemplar wird für Wikimedia Deutschland eine Handschrift aus dem 16. Jahrhundert digitalisiert. Unabhängig davon hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels den Start seines Digitalisierungsprojekts verkündet.

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Von
  • Torsten Kleinz

Die Digitalisierung von Büchern soll nicht mehr nur in den Händen von Google und anderen Konzernen liegen. Heute hat die Wikimedia Deutschland mit der Digitalisierung einer Handschrift aus dem 16. Jahrhundert ein eigenes Digitalisierungsprojekt unter freier Lizenz gestartet. Und auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels setzte sein lange geplantes Projekt Volltextsuche Online in Gang.

Bei dem ersten von Wikimedia digitalisierten Buch handelt es sich um ein Mathematiklehrbuch aus dem 16. Jahrhundert. "Drei Register Arithmetischer ahnfeng zur Practic" wurde von dem erzgebirgischen Rechenmeisters Andreas Reinhard geschrieben. Nur wenige Exemplare des Buches sind bis heute erhalten. Wikimedia Deutschland bekam für sein Projekt Zugriff auf ein Exemplar, das vermutlich vom Rechenmeister selbst angefertigt wurde. Die kunstvolle Handschrift wird normalerweise in der historischen Gymnasialbibliothek des Christianeums in Hamburg aufbewahrt. Das wertvolle Schriftstück wurde heute in das Digitalisierungszentrum der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen überführt, das die Digitalisierung auf Kosten der Wikimedia durchführt.

Direkt nach der Digitalisierung sollen die gescannten Seiten in der freien Mediensammlung "Wikimedia Commons" veröffentlicht werden. In der freien Quellensammlung Wikisource soll dann die eigentliche Arbeit geleistet werden: Der Text wird vollständig transkribiert und annotiert – eine automatisierte Texterkennung würde an dem Projekt scheitern. Wikisource funktioniert ähnlich wie die freie Enzyklopädie Wikipedia: Interessierte Mitarbeiter können sich online an der Arbeit beteiligen. Die redaktionellen Texte des Projektes stehen anders als Wikipedia-Artikel unter der Creative-Commons-Lizenz CC-BY-SA 2.0. Eine Verbreitung und Weiternutzung ist damit zulässig, wenn die Namen der Autoren genannt werden und die neu entstandenen Inhalte ebenfalls unter einer freien Lizenz stehen.

Unterdessen hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels am Rande der Buchhändlertage in Berlin den Start seines eigenen Digitalisierungsprojekts verkündet. "Volltextsuche Online" soll den Online-Zugriff auf die Erzeugnisse deutscher Buchverlage ermöglichen. Finanzielle und technische Details sollen kurzfristig mit den technischen Dienstleistern geklärt werden, damit ein Prototyp der Suchmaschine schon auf der Frankfurter Buchmesse im Oktober vorgestellt werden kann. Die Kosten des Projektes werden nach Kalkulation des MVB unter einer Million Euro liegen.

Volltextsuche Online ist ein Gegenentwurf zu anderen Digitalisierungsprojekten wie Google Print. Die Daten sollen auf den Servern der Verlage selbst gespeichert werden, die Unternehmen selbst die Kontrolle über ihre Inhalte behalten. Über ein gemeinsames Netzwerk sollen Suchmaschinenbetreiber die Möglichkeit bekommen, die Volltexte der Bücher zu durchsuchen und für die Kunden findbar zu machen. Wesentliches Ziel des Projektes sei es, die Rechte der Autoren und Verleger aus den Werken auch auf elektronischer Ebene zu sichern, teilt der Börsenverein mit.

Der Börsenverein geht nicht nur mit seinem eigenen Angebot, sondern auch auf juristischem Wege gegen Google und die Kooperation mit Universitätsbibliotheken vor. Mitte Mai hat die Wissenschaftliche Buchgesellschaft eine Einstweilige Verfügung gegen den Suchmaschinenkonzern beantragt, die es diesem verbieten soll, Bücher ohne vorherige Einwilligung des Verlags digital zu erfassen und der Öffentlichkeit ganz oder teilweise zur Verfügung zu stellen. Mit der Verfügung soll Google gezwungen werden, von einem Opt-Out auf ein Opt-In-Modell umzustellen. Bisher können Verlage nur nachträglich gegen die Aufnahme der von ihnen verantworteten Werke in das Programm vorgehen. Das Landgericht Hamburg gab dem Antrag auf die Einstweilige Verfügung aber noch nicht statt. Für Ende Juni wurde eine mündliche Verhandlung angesetzt. (Torsten Kleinz) / (anw)