Erklärung statt Widerspruch

Letzte Woche haben sich die Gesundheitsminister der Länder für ein neues Transplantationsgesetz ausgesprochen. Die von ihnen favorisierte Lösung wäre eine Verbesserung, doch damit mehr chronisch Kranke ein Spenderorgan erhalten, muss sich noch viel mehr ändern.

vorlesen Druckansicht 4 Kommentare lesen
Lesezeit: 4 Min.

Letzte Woche haben sich die Gesundheitsminister der Länder für ein neues Transplantationsgesetz ausgesprochen. Die von ihnen favorisierte Lösung wäre eine Verbesserung, doch damit mehr chronisch Kranke ein Spenderorgan erhalten, muss sich noch viel mehr ändern.

Die Zahlen hat man schon oft in der Zeitung gelesen: In Deutschland warten knapp 12000 Menschen auf ein lebensrettendes Spenderorgan, pro Tag sterben drei von ihnen, weil sie nicht rechtzeitig eines erhalten. Um die Zahl der spendebereiten Menschen zu steigern, diskutiert die Politik seit mehreren Wochen darüber, wie das Transplantationsgesetz am besten zu ändern sei.

Letzte Woche haben sich nun die Gesundheitsminister der Bundesländer für ihren Favoriten ausgesprochen – der jetzigen, sogenannten erweiterten Zustimmungslösung soll die Erklärungslösung folgen. Bisher gilt: Als Spender kommt nur in Frage, wer sich aktiv per Organspenderausweis dafür ausgesprochen hat. Liegt kein Ausweis vor, können im Todesfall auch die Angehörigen entscheiden, ob sie der Organentnahme bei dem Verstorbenen zustimmen. Das Problem dabei: Eine fundierte Aufklärung erhalten die Angehörigen oft nicht, die Familie muss – noch unter Schock stehend – in sehr kurzer Zeit entscheiden; und das oft nachdem der gestresste Chirurg, der keine Zeit für ein einfühlsames Aufklärungsgespräch hat, ihnen einfach nur erklärt hat, dass die Organe des Verstorbenen gebraucht werden.

Die nun favorisierte Erklärungslösung setzt dagegen darauf, dass jeder Bürger zu einem bestimmten – noch festzulegenden – Zeitpunkt über die Möglichkeit informiert wird, Spender zu werden, und ein ausführliches Beratungsgespräch erhält. Dann kann er zustimmen, ablehnen oder die Entscheidung aufschieben. Die Abstimmung der Gesundheitsminister ist eine Aufforderung an die Regierung, nun ein entsprechendes Gesetz zu schaffen.

Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist gut, dass nicht auf die – etwa in Spanien praktizierte – Widerspruchslösung gesetzt wird, nach der zunächst jeder im Falle eines Unfalltodes als potentieller Spender gilt, wenn er dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Zwar ist jeder Todesfall, der sich aufgrund des Organengpasses ereignet, außerordentlich tragisch. Aber die Entscheidung über den eigenen Körper ist zu wichtig und zu persönlich, als dass man per Gesetz zwangsweise zum Spender gemacht werden könnte und erst widersprechen muss. Zumal auch unklar bleibt, wie die Bürger darüber aufgeklärt werden sollten – ohne eine solche Aufklärung kann man jedoch nicht davon ausgehen, dass jeder informiert ist.

Es lohnt sich trotzdem, sich das spanische System genauer anzusehen, dessen Erfolg liegt nämlich nicht allein an der Widerspruchsregelung begründet. Entscheidend ist darüber hinaus, dass die spanische Koordinierungsstelle für Organspenden "Organización Nacional Trasplantes" (ONT) an jedem Krankenhaus spezifisch geschulte Mitarbeiter hat, die mit den Angehörigen ausführlich reden. Eine solche fundierte, aber auch einfühlsame Aufklärung hat eine enorme Auswirkung darauf, dass sich die Angehörigen positiv entscheiden, wie Professor Günter Kirste, medizinischen Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), bereits im Mai – in einem Interview in der Wirtschaftswoche – darlegte: Nach Erfahrungen der DSO-Mitarbeiter steigt zu Zustimmung auf etwa 75 Prozent; ohne eine ausführliche Beratung sinkt sie auf bis zu 20 Prozent. Deshalb sei es wichtig, dass die neue Erklärungslösung alle Krankenhäuser mit einer Intensivstation dazu verpflichten will, spezielle Transplantationsbeauftragte zu ernennen. Einige Bundesländer hatten das bereits eigenständig veranlasst, jetzt soll es deutschlandweit verpflichtend sein.

Doch auch diese Pflicht müsste konsequent eingefordert werden, und da liegt bereits bei der jetzigen Regelung der Hase im Pfeffer. Eigentlich müssten die Krankenhäuser schon nach dem geltenden Transplantationsgesetz alle potentiellen Organspender – über das zuständige Transplantationszentrum – an die DSO melden. Sie tun es aber nicht und werden von den – gesetzlich zur Kontrolle verpflichteten Landesgesundheitsministerien – auch nicht konsequent dazu angehalten, sagt DSO-Vorstand Kirste, da ihnen die Meldepflicht zum Teil gar nicht bekannt ist. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr wird dringend dafür sorgen müssen, dass sich das ändert – und auch dafür, dass das System mit den Transplantationsbeauftragten funktioniert.

Bleibt die Frage, wer die nach der geplanten Erklärungslösung vorgesehenen Aufklärungsgespräche – Politiker aller Couleur fordern solche Anlässe wie die Erlangung des Führerscheins oder ähnliches – mit den Bürgern führen soll. Auch hier lauert die Gefahr, dass die aufwändige Pflicht, die geschulte Gesprächspartner voraussetzt, schon mangels Experten vernachlässigt wird. Nur wenn das alles funktioniert, wird das neue Gesetz seine Wirkung entfalten und dafür sorgen könne, dass die Zahl der spendewilligen Menschen und zustimmungswilligen Angehörigen spürbar steigt. (bsc)