Apple kann Jahresbilanz nicht rechtzeitig vorlegen

Apple hat - wie viele andere US-Firmen auch - immer noch Ärger wegen der Behandlung der Aktienoptionen für Mitarbeiter.

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Von
  • Jürgen Kuri

Apple hat immer noch Ärger wegen der Behandlung der Aktienoptionen für Mitarbeiter. Nun kann der Computerkonzern auch den Jahresabschluss 2006 nicht termingerecht vorlegen. Apple hatte zunächst Ende Juni von Unregelmäßigkeiten mit Aktienoptionen in den Jahren 1997 bis 2001 berichtet. Dabei gehe es auch um eine später zurückgenommene Zuteilung an Konzernlenker Steve Jobs, hatte es damals geheißen. Unabhängige Prüfer wurden eingeschaltet.

In einem bei der US-Börsenaufsicht SEC eingereichten Dokument erklärt Apple nunmehr, man werde einige frühere Quartalsabschlüsse neu ausweisen müssen. Die Untersuchung habe ergeben, dass die korrekte Verbuchung von Aktienoptionen zu Belastungen führen werde. Man sei derzeit dabei, die Höhe der Belastungen, die in die Bilanzen aufgenommen werden müssten, zu berechnen. Daher könne man auch den Abschluss für das Geschäftsjahr 2006, das bei Apple am 30. September endete, nicht wie von der SEC gefordert termingerecht zum 14. Dezember 2006 einreichen. Derzeit geht Apple davon aus, die Bilanz 15 Tage nach dem eigentlich von der SEC gesetzten Termin vorlegen zu können. Gleichzeitig soll auch der Abschluss für das dritte Quartal, das am 1. Juli endete, bei der SEC eingereicht werden: Dass dieser Abschluss nicht termingerecht kam, hatte gar bereits zu Drohungen der Nasdaq geführt, die Apple-Aktie könnte von der Börse ausgeschlossen werden.

Es laufen behördliche und firmeninterne Untersuchungen bei diversen US-Firmen über das Timing von Aktienoptionen für Führungs- und Fachkräfte; gestern hatte erst Dell erneut einen Quartalsbericht deswegen verschieben müssen. Eine Option gewährt dem Besitzer das Recht, die Aktien zu einem bestimmten Preis zu kaufen. Es handelt sich üblicherweise um den Kurs am Tag der Optionsgewährung. Steigen die Kurse eines Unternehmens anschließend, kann der Optionbesitzer sie versilbern und die Differenz zu dem niedrigeren Ausgabekurs als Gewinn einstecken.

Die behördlichen Untersuchungen bei vielen amerikanischen Unternehmen richten sich gegen die verpönte Praxis des "Backdating". Dabei wird der Optionspreis rückwirkend auf einen Zeitpunkt datiert, an dem der Aktienkurs besonders niedrig war. Damit steigen die Gewinne bei Wahrnehmung der Optionen, wenn der Aktienkurs anschließend anzieht. Backdating ist nicht illegal, wohl aber eine Verheimlichung dieser Praxis in den Bilanzen und Geschäftsausweisen, da hierdurch die Personalkosten erhöht und die Gewinne reduziert werden. (jk)