Breko-Verband kritisiert Notruf-Sonderklausel fĂĽr VoIP-Anbieter

Die regionalen Telcom-Unternehmen fühlen sich durch eine mögliche Sonderklausel im Telekommunikationsänderungsgesetz diskriminiert, die Anbieter von Voice-over-IP für drei Jahre von der Verpflichtung befreit, Notruffunktionalitäten bereitzustellen.

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Von
  • Sven-Olaf Suhl

Der Verband BREKO, bemängelt, dass Anbieter von Sprachdiensten per Voice-over-IP (VoIP) möglicherweise für drei Jahre von der Verpflichtung befreit werden, Notruffunktionalitäten für VoIP-Telefonate sicherzustellen. Laut BREKO, der die Interessen von Telefongesellschaften vertritt, die auf regionaler Ebene leitungsgebundene Telefonie anbieten, findet sich eine entsprechende Ausnahmebestimmung in einem Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetztes (TKG). Dieses soll am kommenden Montag im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat behandelt.

Der Verband, dessen Mitglieder mit VoIP-Anbietern in Konkurrenz stehen, führt an, dass VoIP-basierte Notrufe nicht zur nächstgelegenen Rettungsleitstelle übermittelt werden und der Standort des Hilfsbedürftigen nicht automatisch ermittelt werden könne. Hingegen bietet VoIP-Anbieter Sipgate seinen Kunden seit Juli einen bundesweiten VoIP-Notruf an. Allerdings räumt auch der VoIP-Anbieter ein, dass damit nicht das Problem der Lokalisierung von so genannten "Röchelrufen" bei nomadischer VoIP-Nutzung gelöst werden kann. Damit sind Anrufe zu den Nummern 110 oder 112 gemeint, bei denen der Anrufer nicht mehr Informationen darüber geben kann, von wo er den Internet-Anruf führt.

Auf der CeBIT 2005 hatte Sipgate zur Lösung dieses Problems eine Verknüpfung von IP und Lokalisationsdaten vorgeschlagen. Hierzu sei man aber auf die Mithilfe der Carrier angewiesen. In den USA wurden VoIP-Anbieter nach Fällen von missglückten Notrufen von der Federal Communications Commission (FCC) ultimativ aufgefordert, den erweiterten Zugang zu der in den USA geltenden Notrufnummer 911 bis Ende November 2005 zu ermöglichen. Dagegen wehren sich VoIP-Anbieter. Die FCC hat unter anderem eine Verbraucherinformation VoIP and 9-1-1 Service veröffentlicht sowie eine Entscheidung, die den VoIP-Anbietern auferlegt, den erweiterten Zugang zur Notrufnummer 911 bis Ende November 2005 sicherzustellen oder die Dienste zu sperren (PDF-Datei, 436 kByte, ca. 980 Seiten). (ssu)