Bericht: EU-Kommission könnte Glücksspielstaatsvertrag torpedieren

Der Kompromiss der Bundesländer für ein neues Glücksspielrecht mit begrenzter Konzessionierung und Netzsperren gegen unerwünschte Anbieter stößt einem Medienbericht zufolge auf Widerstand in Brüssel.

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Die EU-Kommission sieht einem Medienbericht zufolge noch Nachbesserungsbedarf beim aktuellem Entwurf für eine Neuregelung des Glücksspiels in Deutschland. Der zum Jahresende fällige neue Glücksspielstaatsvertrag drohe an seiner Unvereinbarkeit mit geltendem EU-Recht zu scheitern, berichtet Welt Online unter Hinweis auf ein Schreiben an die Bundesländer, das die EU-Kommission vorbereiten soll. Brüssel weise darin auf rechtliche Mängel des Entwurfs hin. Würden diese nicht korrigiert, könnte der Staatsvertrag an EU-Recht scheitern. Deutschland droht im Ernstfall ein Vertragsverletzungsverfahren.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 8. September 2010 muss der Glücksspielstaatsvertrag der Bundesländer reformiert werden. Der EuGH hatte unter anderem moniert, dass der Staat seinen Monopolanspruch nicht mit Suchtprävention begründen und gleichzeitig massiv für seine Lotterien werben könne. In ihrer aktuellen Form verstoße die deutsche Regelung gegen die EU-Vorgaben zum freien Dienstleistungsverkehr und der Niederlassungsfreiheit. 2006 hatte bereits das Bundesverfassungsgericht eine Reform des Glücksspielrechts angeordnet, um das in seiner bisherigen Form verfassungswidrige Glücksspielmonopol des Staates aufrechterhalten zu können.

Die zuständigen Bundesländer hatten sich nach dem Ausscheren Schleswig-Holsteins zuletzt auf einen Kompromiss geeinigt, die Unterzeichnung des neuen Glücksspielstaatsvertrags dann aber überraschend auf nach der Sommerpause verschoben. Das viel kritisierte Papier liegt derzeit in Brüssel zur Prüfung durch die EU-Kommission. Der Kompromiss sieht unter anderem eine testweise Öffnung des Marktes für Sportwetten mit sieben staatlich lizenzierten Anbietern vor. Nicht lizenzierte Anbieter sollen unter anderem mit Netzsperren daran gehindert werden, ihre Dienste online in Deutschland anbieten zu können.

An dieser begrenzten Konzessionierung stößt sich dem Bericht der Welt zufolge die EU-Kommission. Diese Begrenzung werde in Brüssel als willkürlich und "kaum für einen breiteren Wettbewerb geeignet" gesehen, schreibt die Welt unter Berufung auf EU-Kreise. Darüber hinaus kritisiere die Kommission die von den Ländern geplante gesonderte Konzessionsabgabe von 16,66 Prozent zusätzlich zur normalen Umsatzsteuer. Das würde die Wettbewerbsfähigkeit privater Anbieter benachteiligen. Der Alleingang Schleswig-Holsteins, der eine liberalere Lizenzvergabe vorsieht, blieb in Brüssel unbeanstandet.

Zuletzt war auch ein im Auftrag des Anbieters Betfair erstelltes rechtliches Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass der Entwurf für den neuen Glücksspielstaatsvertrag nicht mit EU-Recht vereinbar sein. Auch Gutachter Bernd Grzeszick von der Universität Heidelberg hält die geplante Beschränkung auf sieben Konzessionen für unverhältnismäßig. Darüber hinaus bemängelte Grzeszick die "Inkonsistenz", dass das mit höherem Suchtpotential verbundene Automatenspiel relativ frei zugänglich sei, während Sportwetten massiven Einschränkungen unterlägen. (vbr)