OLG: Fußgänger dürfen auch nachts keine Ampel ignorieren

OLG: Fußgänger dürfen auch nachts keine Ampel ignorieren

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Von
  • ssu

Nachts ist die Versuchung besonders groß, Fußgängerampeln zu ignorieren und bei Rot über die Straße zu huschen. Doch auch wenn der Verkehr augenscheinlich ruht, ist das keine gute Idee: Wird ein Passant dabei von einem Kraftfahrzeug erfasst, haftet er allein für den Unfall. Das entschied das Saarländische Oberlandesgericht (OLG), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilten (Az.: 4 U 200/10-60).

In dem Fall hatte ein Passant nachts das Rotlicht einer Fußgängerampel ignoriert und die Fahrbahn neben dem markierten Übergang überquert. Ein Autofahrer hatte den dunkel gekleideten Mann übersehen und angefahren. Bei dem Unfall wurde der Fußgänger schwer verletzt. Er klagte auf Schadenersatz und Schmerzensgeld – jedoch ohne Erfolg: Die Richter werteten den Verkehrsverstoß des Fußgängers als besonders schwer, da er die Grenze zur groben Fahrlässigkeit überschreite. Im Vergleich dazu spiele die vom Pkw ausgehende Betriebsgefahr keine Rolle. (dpa) (ssu)