Zwei Monate nach "Sasser"-Urteil keine Zivilklagen anhängig [Update]

Obwohl der Entwickler der Internet-Würmer "Sasser" und "Netsky" einen Schaden in Millionenhöhe angerichtet haben soll, liegen dem Landgericht Verden bislang keine Schadensersatzklagen geschädigter Firmen vor.

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  • dpa

Zwei Monate nach dem Urteil im "Sasser"-Computerwurm-Prozess liegen dem Landgericht Verden noch keine Schadensersatzklagen geschädigter Firmen vor. Das sagte am Dienstag eine Sprecherin des Gerichts auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. Im Strafprozess war der 19 Jahre alte Entwickler der Internet-Würmer "Sasser" und "Netsky" Anfang Juli zu einem Jahr und neun Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Nach Expertenschätzungen hatten die Schädlinge im virtuellen Netz einen Schaden in Millionenhöhe angerichtet.

Geschädigte hätten allerdings bis Ende 2007 Zeit, ihre Ansprüche zivilrechtlich geltend zu machen, sagte die Gerichtssprecherin. "Dann ist die Sache verjährt." Zu den Hauptbetroffenen gehörte der Computerriese Microsoft. Die Firma hatte zur Ergreifung des Wurmentwicklers 250.000 US-Dollar (etwa 200.000 Euro) ausgelobt. Nach eigenen Angaben zahlte sie nach der Verurteilung des 19-Jährigen an die Hinweisgeber das Geld aus.

Für Schadensersatzforderungen von mehr als 5000 Euro ist das Landgericht zuständig, darunter das Amtsgericht Rotenburg/Wümme. Dort waren bereits vor dem Strafprozess vier Zivilklagen mit einem Vergleich beendet worden. Dabei hatten sich die Beteiligten -- unter anderem ein Anwaltsbüro und eine Versicherungsagentur -- nach Angaben des Gerichts auf Zahlungen von jeweils unter 1000 Euro geeinigt.

"Sasser" und "Netsky" hatten im Mai 2004 weltweit tausende Computer lahm gelegt. In ihrem Urteil vor zwei Monaten befanden die Richter, der 19-Jährige aus dem niedersächsischen Waffensen habe sich der Datenveränderung in vier Fällen und der Computersabotage in drei Fällen schuldig gemacht. Von Anfang an hatte die Staatsanwaltschaft beklagt, dass die konkrete Schadenshöhe nicht zu ermitteln war, "weil Betroffene die Mitarbeit verweigert haben". (dpa) / (pmz)