Sasser-Urheber erhält Jugendstrafe auf Bewährung [Update]

Das Landgericht Verden hat heute den 19-Jährigen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Damit folgte es nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

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Das Landgericht Verden hat den Urheber der Internetwürmer Sasser und Netsky zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Strafe werde zur Bewährung ausgesetzt, sagte die Sprecherin des Landgerichts, Katharina Krützfeldt, heute nach der Urteilsverkündung. Die Richter befanden den 19 Jahre alten Angeklagten aus dem niedersächsischen Waffensen der Datenveränderung in vier Fällen und der Computersabotage in drei Fällen für schuldig.

Die Bewährungszeit hat das Gericht auf drei Jahre angesetzt. Als Bewährungsauflage soll der Angeklagte 30 Stunden gemeinnützige Arbeit in einem Altenheim oder einem Krankenhaus verrichten. Die Richter folgten mit dem Urteil nicht dem Antrag des Staatsanwaltes. Dieser hatte in seinem Plädoyer am Donnerstag eine zweijährige Jugendstrafe, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung, sowie 200 Stunden gemeinnützige Arbeit gefordert.

Die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger haben auf Rechtsmittel verzichtet, so dass das Urteil rechtskräftig ist.

Die Computerschädlinge, die der 19-Jährige entwickelt und im Internet verbreitete, brachten im Mai 2004 weltweit tausende Computer zum Absturz. Experten schätzen den entstandenen Schaden auf mehrere Millionen Euro.

Update:

Dem Gericht erschienen laut Urteilsbegründung angesichts "des Tatherganges und der Persönlichkeit des Angeklagten Erziehungsmaßnahmen und Zuchtmittel unter erzieherischen Gesichtspunkten nicht mehr ausreichend". Der Angeklagte habe mit "großer Intensität und erheblicher krimineller Energie gehandelt, seine Taten über einen langen Zeitraum geplant und ständig neue, bessere und schnellere Versionen seiner Computerwürmer weiter entwickelt." Er sei insoweit in einen Wettbewerb mit anderen eingetreten und habe einen immensen Schaden verursacht.

Ziel des Angeklagten sei gewesen, die von ihm programmierten Computerwürmer zu verbessern, insbesondere ihre Verbreitungsgeschwindigkeiten zu verkürzen und auf diese Weise die von ihm beabsichtigte Schadenswirkung zu maximieren. Das Gericht habe in der Beweisaufnahme nur einen Bruchteil der Schäden feststellen können. Auch habe der Angeklagte die Folgen zielgerichtet herbeigeführt.

Dem 19-Jährigen hat das Gericht allerdings zu Gute gehalten, dass sich in seinem Handeln ein "jugendtypisches und insbesondere nicht auf kommerzielle Ziele ausgerichtetes Verhalten" gezeigt habe. Das Gericht hat auch zugunsten des Angeklagten seine "schwierige soziale Situation" berücksichtigt. Er sei seinerzeit sehr introvertiert, extrem zurückhaltend und insbesondere in seiner Schulklasse nicht integriert gewesen. Daraus habe sich ein "starkes Bedürfnis nach Anerkennung" ergeben. Der Angeklagte habe gezeigt, dass es ihm möglich sei, eine solide Ausbildung mit offenbar gutem Erfolg durchzuführen und stabile soziale Bezüge zu erreichen. Auch ging das Gericht davon aus, dass der Angeklagte gegenwärtig keine "innere Neigung zu Straftaten" mehr hat.

Siehe dazu auch den Kommentar auf heise Security:

Zum Wurm Sasser und dem Prozess gegen den Urheber siehe auch: (anw)