Handwerk protestiert gegen geplante Rundfunkgebühren für Computer

Die Diskussion um die Anfang 2007 geplante Erhebung von Rundfunkgebühren für Computer mit Internetanschluss sorgt immer wieder für gehörigen Wirbel, auch wegen der Gebührenpflicht für gewerblich genutzte internetfähige Computer.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 598 Kommentare lesen
Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Jürgen Kuri

Die Diskussion um die Anfang 2007 geplante Erhebung von Rundfunkgebühren für Computer mit Internetanschluss sorgt immer wieder für gehörigen Wirbel. In die Diskussion um die GEZ-Gebühr auch für gewerblich genutzte internetfähige Computer hat sich nun auch die Handwerkskammer Magdeburg eingeschaltet. "Die generelle Einstufung der Internet-PC als Fernsehgeräte durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ist auf gar keinen Fall hinnehmbar", sagte Kammerpräsident Klaus Medoch laut dpa heute in der sachsen-anhaltischen Hauptstadt. Die Gebühr führe gerade in kleinen Betrieben zu erheblichen Kostensteigerungen. "Es ist eine Unverschämtheit, derart abzukassieren. Jeder weiß, dass heute in einem Betrieb ohne PC nichts mehr geht. Den Bürocomputer als Fernseher zu bewerten, sei "an den Haaren herbeigezogen und reine Geldmacherei". In den Betrieben werde schließlich gearbeitet und nicht ferngesehen. Auch widerspreche das Vorhaben den Zusagen der Bundesregierung, die mittelständische Wirtschaft von Kosten zu entlasten.

Auch andere Handwerksvertreter haben sich in den vergangenen Wochen bereits kritisch zu dem Thema geäußert. Der baden-württembergische Landeshandwerkspräsident Joachim Möhrle meinte Ende März, wer auf diese Weise abkassiere, habe offenbar keine Ahnung von den Abläufen in kleineren Betrieben. Erleichternd sei zwar, dass unabhängig von der tatsächlich genutzten Zahl nur für einen einzigen der internetfähigen Computer bezahlt werden müsse und die Gebühr nicht anfalle, wenn auf dem Betriebsgrundstück schon ein herkömmliches Rundfunkgerät angemeldet ist. Diese Regelung würde dennoch viele Betriebe belasten, weil heute nicht einmal mehr die kleinste Filiale ohne E-Mail-Kommunikation und damit ohne Internetanschluss auskomme, meinte Möhrle.

In die gleiche Argumentationsrichtung stieß vor zwei Wochen der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Schwerin, Edgar Hummelsheim, vor. Zudem merkte er an, mit der neuen Gebühr komme eine "absurde Kostenbelastung" auf die Betriebe zu. Der Staat verpflichte einerseits die Betriebe, Steuermeldungen oder auch Sozialversicherungsbeiträge ohne Ausnahme online über das Internet weiterzugeben. Andererseits würden für diese vom Staat verordneten Internet-PCs jetzt Fernsehgebühren kassiert. Auch Hummelsheim hat nach eigenen Angaben die Erfahrung gemacht, dass in den Handwerksbetrieben tagsüber niemand die Zeit habe, den PC als Radio oder Fernseher zu benutzen.

Im Oktober 2004 wurde deutlich, dass die GEZ-Gebühr für Internet-PCs Anfang kommenden Jahres eingeführt werden soll. Gegen diese Pläne hat vor etwa zwei Monaten die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Eine Begründung lautet, mit der Ausweitung der Gebührenpflicht würden erstmals unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräten. Im Januar 2005 hatte sich die Internetbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits mit ihrer Kritik an den Gebührenplänen auf die Seite des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) gestellt.

Vom 1. Januar 2007 an werden auch "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" – wie auch internetfähige Computer im Rundfunkgebührenstaatsvertrag bezeichnet werden – gebührenpflichtig. Alle Unternehmen müssen dafür dann unabhängig von ihrer Betriebsgröße 17,03 Euro monatliche Gebühr an die GEZ entrichten. Die zusätzliche Gebührenbelastung summiert sich also auf 204,36 Euro im Jahr. Ein spezieller Anschluss für einen Fernseh- oder Rundfunkempfang, etwa eine TV- oder DVB-T-Karte, ist nicht notwendig, damit ein PC GEZ-pflichtig wird – solcherart ausgerüstete PCs sind auch bislang bereits rundfunkgebührenpflichtig. Wer schon GEZ-Gebühren zahlt, der muss aber auch künftig für seinen Internet-PC nicht erneut berappen. Wer allerdings kein Radio- oder Fernsehgerät, dafür aber einen PC mit Internet-Anschluss besitzt, wird in Zukunft wie bei einem Fernsehgerät zur Kasse gebeten. Für Firmen soll die Gebühr grundstücksbezogen erhoben werden. Unternehmen würden damit pro Firmengebäude zahlungspflichtig, aber nur dann, wenn sie nicht bereits GEZ-Gebühren für eventuell vorhandene Fernseh- oder Radiogeräte bezahlen. Näheres dazu beschreibt ein Artikel in der kommenden c't 13/2006, die am 12. Juni erscheint.

Siehe dazu auch: (jk)