NDR weist Kritik des Linux-Verbands an "Schleichwerbung" zurück

Ein Sprecher des Senders verweist auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom November 2002, nach dem die Praxis, beispielsweise bei Wahlanalyse-Grafiken das Logo des beteiligten Unternehmens einzublenden, zulässig sei.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 497 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

NDR-Sprecher Martin Gartzke weist den Vorwurf des Linux-Verbands zurück, die ARD mache in ihren Grafiken zur Wahlberichterstattung Schleichwerbung für Microsoft. "Die Wahlforscher von Infratest dimap haben mit Zustimmung der ARD die Möglichkeit, mit einem technischen Dienstleister zusammenzuarbeiten und diesen mit in die Quellenangabe aufzunehmen. Das Landgericht Hamburg hat diese Praxis ausdrücklich für zulässig erklärt und festgestellt, dass eindeutig keine Schleichwerbung vorliegt." Die Praxis, technische Dienstleister in die Quellenangabe aufzunehmen, sei nicht neu. So sei bei der Wahlberichterstattung 1997 bis 2001 auf die Firma NEC Siemens verwiesen worden.

Gartzke verweist auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. November 2002 (Az 315 O 549/02). Seinerzeit war das Microsoft-Logo in der ARD-Sendung "Nach dem Duell -- wer hat gewonnen?" eingeblendet worden. Dagegen hatten laut Gartzke eine Filmfirma und ein Verband geklagt. Bei der Erstellung von Hochrechnungen käme es gerade auf die Genauigkeit und die Geschwindigkeit an, mit der Ergebnisse ermittelt werden können, habe das Landgericht geurteilt. Zu deren Ermittlung seien aufwendige Computerprogramme und Datennetzwerke erforderlich.Wenn diese von einem bestimmten Unternehmen gestellt werden, habe der Hinweis auf das Unternehmen einen "durchaus informativen Wert" und lasse sich daher als Quellenangabe rechtfertigen. Das sei vergleichbar mit dem Hinweis auf die Quelle von Zeitmessungen oder einen Ergebnisdienst bei Sportübertragungen, zitiert der NDR-Sprecher aus dem Urteil, das in einschlägigen juristischen Fundorten im Internet nicht veröffentlicht wurde. "Vor dem Hintergrund dieses eindeutigen Urteils sieht der NDR der Prüfung rechtlicher Schritte durch den Linux-Verband gelassen entgegen."

Der Vorsitzende des Linux-Verbands Elmar Geese hatte heute behauptet, der Hinweis, Grafik-Sponsoring sei von den Landesmedienanstalten als Information und damit als zulässig bewertet worden, könne nicht als Rechtfertigung akzeptiert werden. Dies beziehe sich allenfalls auf Sportsendungen. An politische Sendungen könne nicht der gleiche Maßstab angelegt werden. Gartzke konnte dieses Argument gegenüber heise online nicht nachvollziehen. Er wisse nicht, wie die Einblendung des Schriftzugs "Microsoft" die politische Willensbildung beeinflussen könne. Der Sender bekommt seinen Angaben zufolge von Microsoft kein Geld für die Einblendung. Sie werde lediglich gezeigt, um die Quelle zu nennen. (anw)