Strengerer Datenschutz bei Telefon-Inverssuche erlaubt

Telegate unterliegt vor dem Landgericht München M''Net. Die Auskunftsfirma hatte geklagt, weil die Telefongesellschaft die Daten ihrer Netzteilnehmer nur freigibt, wenn die einzelnen Anschlussinhaber dem ausdrücklich zugestimmt haben.

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  • dpa

Bei der seit 2004 in Deutschland zulässigen Telefon-Rückwärtsauskunft, bei der zu einer vorhandenen Telefonnummer der Teilnehmer mit Adresse erfragt werden kann, dürfen sich die Telefongesellschaften streng am Datenschutz orientieren. Das entschied das Landgericht München I heute in einem Musterverfahren (Az.: 33 O 4087/05).

Mit dem Urteil wies die 33. Zivilkammer eine Klage der Telefon-Auskunftsfirma Telegate gegen die Telefongesellschaft M''Net ab. Telegate hatte sich dagegen gewandt, dass die Firma M''Net die Daten ihrer Netzteilnehmer für Rückwärtsauskünfte bei der Telefonauskunft nur freigibt, wenn die einzelnen Anschlussinhaber dem ausdrücklich zugestimmt haben (so genanntes Einwilligungsverfahren).

Bis zum Juli des vergangenen Jahres war in Deutschland im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten nur die normale Suche einer Telefonnummer zu einer anzugebenden Person möglich. Erst eine Neuregelung im Telekommunikationsgesetz, die am 26. Juli 2004 in Kraft trat, erlaubte auch die Inverssuche. Danach dürfen Telefongesellschaften Kundendaten für die Inverssuche freigeben, wenn sie die Kunden auf diese Absicht hingewiesen und ihnen Gelegenheit zu einem Widerspruch gegeben haben (so genannte Widerspruchsregelung).

Das Münchner Landgericht betonte, auch die von M''Net praktizierte Einwilligungslösung sei zulässig. Das Gesetz schreibe die weniger strenge Widerspruchsregelung nicht zwingend als einziges Verfahren vor, um den Datenschutzinteressen der Teilnehmer gerecht zu werden. Die Widerspruchsregelung sei lediglich ein Mindeststandard, ein Mehr an Datenschutz wie bei M''Net dürfe gewährleistet werden.

Die Praxis bei M''Net führte dazu, dass von ihren Kunden kaum Daten für die Rückwärts-Auskunft zur Verfügung standen. M''Net hat nach eigenen Angaben rund 70.000 Festnetz-Kunden -- überwiegend Privatkunden -- in Bayern. Schwerpunkte seien dabei die Großräume München, Ingolstadt, Regensburg sowie Nürnberg, hieß es. (dpa) / (anw)