Niederländische Behörden verbannen Segways von den Straßen

Der trendige Elektro-Roller erhält in den Niederlanden vorerst keine Zulassung und wird auf Privatgelände verbannt. Auch hierzulande ist der Segway noch kein zugelassenes Verkehrsmittel.

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Segway, das hippe Verkehrsmittel der New-Economy-Generation, hat weiter seine Probleme mit den internationalen Verkehrsbehörden. Während in Belgien, Frankreich und Deutschland immerhin an eine mögliche Zulassung des Zweirades gedacht wird, haben die niederländischen Behörden das eigenwillige Gefährt vorerst von öffentlichen Straßen verbannt. Seit dem 1. Januar dürfen Segways in den Niederlanden nur noch auf Privatgeländen benutzt werden. Zum Beispiel auf dem Amsterdamer Flughafen: Hier ist die Polizei mit dem Roller unterwegs.

Die Behörden setzten damit eine Regelung um, die erst Ende November angekündigt worden war. Entsprechend unglücklich zeigt sich der niederländische Importeur des Elektromobils. Er sei von der Entscheidung völlig überrollt worden, erklärte Piet Kruijt von Segway Niederlande gegenüber der Tageszeitung De Telegraaf. Er will nun alle Hebel in Bewegung setzen, um dem Segway noch zu einer Zulassung zu verhelfen. Bis zu einem möglichen Erfolg seiner Bemühungen gilt für Segways in den Niederlanden die Verbannung auf Privatgelände.

Die niederländische Polizei erklärte, Segways hätten auf öffentlichen Straßen nichts zu suchen, weil ihnen die Typengenehmigung durch die Zulassungsbehörde RDW fehle. Ein Sprecher der Behörde hatte selbst mal einen Segway ausprobiert: "Das ist ein nettes Fahrzeug, aber es hat keine Bremse". Und eine eigenständige Vorrichtung zum Bremsen ist nach der Rechtslage die Voraussetzung für eine Typenzulassung. Der Segway bremst, wenn sich der Fahrer zurücklehnt.

In den Monaten vor seiner Vorstellung im Dezember 2001 hatte das futuristische Fortbewegungsmittel für einigen Hype gesorgt, konnte die hoch gesteckten Erwartungen jedoch nicht erfüllen. Zudem gab es vielerorts Schwierigkeiten mit der Zulassung. In Deutschland läuft das Verfahren zur allgemeinen Straßenzulassung noch, der Segway soll auf Fahrradwegen und Bürgersteigen erlaubt werden. Bis dahin darf der Hightech-Roller auch hierzulande nur auf Privatgeländen verwendet werden. Mit einer Ausnahmegenehmigung bietet ein Hamburger Veranstalter geführte Stadttouren mit dem E-Roller an. (vbr)