Datenschützer bemängelt schleichende Ausweitung der Steuer-ID

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht vier Jahre nach der Einführung der einheitlichen Steueridentifikationsnummer seine Befürchtungen bestätigt: Die Steuer-Identifikationsnummer drohe zu einem allgemeinen Personenkennzeichen zu werden.

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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht vier Jahre nach der Einführung der einheitlichen Steueridentifikationsnummer seine Befürchtungen bestätigt, dass das personenbezogene Merkmal zunehmend Verwendung in den verschiedensten Lebensbereichen findet. Er habe mit Besorgnis festgestellt, dass der Einsatz der Steuer-ID "schleichend ausgeweitet" werde, erklärte der Datenschützer am heutigen Mittwoch. Nicht nur Finanzbehörden, sondern auch Banken, Versicherungen und Krankenkassen hätten mittlerweile die Steuer-ID in Betrieb genommen. Wer heute ein Konto eröffnen wolle oder Elterngeld beantrage, müsse dafür die Nummer angeben. "Damit droht die Steuer-ID durch die Hintertür zu einem allgemeinen Personenkennzeichen zu werden", moniert Schaar. Dies sei eine Entwicklung, die von den Verantwortlichen beim Beschluss der gesetzlichen Regeln für das Identifikationsmerkmal vehement bestritten worden sei.

"Durch die Erweiterung der unter der Steuer-ID gespeicherten Daten etwa um Angaben zur Religionszugehörigkeit oder zu Familienangehörigen hat der Staat einen umfangreichen zentralen Datenbestand geschaffen, der für verschiedene Stellen von Interesse ist", kritisiert der Datenschützer weiter. Enthalten seien Informationen "über unterschiedliche Lebensumstände eines jeden Bürgers". Wenn zusätzlich auch weitere Dateien über die Identifikationsnummer miteinander verknüpfbar würden, verstärke sich die Gefahr der Bildung aussagekräftiger Persönlichkeitsprofile. Für besonders bedenklich hält es Schaar, "wenn dies ohne Kenntnis der Betroffenen geschieht".

Jeder Bürger vom Baby bis zum Greis erhält seit 2008 eine eindeutige ID vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Erfasst wurden zugleich erstmals zentral Daten zum Ehepartner und zu minderjährigen Kindern genauso wie zur Religionszughörigkeit oder zu Steuerklassen und Freibeträgen. Neben den Finanzämtern speisen auch Meldebehörden und Sozialleistungsträger ihre Angaben in eine zugehörige Zentraldatei ein. Datenschützer bemängeln seit Langem, dass aus der einheitlichen Steuernummer aufgrund der mit ihr gegebenen zahlreichen "Verkettungsmöglichkeiten" persönlicher Informationen im Rahmen einer Salami-Taktik eine verfassungsrechtlich bedenkliche Personenkennziffer (PKZ) geschaffen wird. Sie gehen davon aus, dass die zentral erfassten Daten umfangreicher genutzt werden. Klagen gegen die neue Nummer wegen Verfassungswidrigkeit hatte das Finanzgericht Köln in mehreren Musterverfahren im vergangenen Herbst trotz erheblicher Zweifel zunächst abgewiesen, eine Revision beim Bundesfinanzhof aber zugelassen. (jk)