Französische Verbraucherschützer siegen vor Gericht über Sony

Die Organisation Que Choisir konnte sich mit ihrer Ansicht durchsetzen, Sony habe Kunden seines Online-Musikshops und Käufer seiner Musikplayer in die Irre geführt.

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Die französische Verbraucherschutzorganisation Que Choisir hat ein Gerichtsurteil erwirkt, nach dem der japanische Konzern Sony in Frankreich Käufer seiner mobilen Musikplayer irreführt. Nach dem bereits im Dezember 2006 ergangenen und nun von der Financial Times berichteten Urteil des Tribunal de Grande Instance de Nanterre muss Sony auf den Verpackungen seiner Produkte die Kunden deutlich darüber aufklären, dass nur Kauf-Musikstücke von Sony mit Hardware aus dem Hause des Unternehmens harmonieren. Auch muss Sony das Urteil auf seiner Website veröffentlichen, heißt es in dem Bericht.

Das Gericht sah sich nicht befugt, über den Einsatz von Digital Rights Management zu urteilen, doch habe das Unternehmen gegen Bestimmungen verstoßen, die den Verkauf von Produkten untersagen, die weitere Anschaffungen notwendig machen. Zeitgleich mit dem Verfahren gegen Sony strengten die Verbraucherschützer im Februar 2005 auch ein Verfahren gegen Apple an, das laut französischen Medien noch in diesem Monat verhandelt werden soll. Que Choisir geht es darum, dass Verbraucher nicht durch proprietäre DRM-Verfahren in ihrer Wahlfreiheit eingeschränkt werden. Que Choisir ist außerdem jüngstens durch die Forderung nach "entbundelten" Computern in Erscheinung getreten. (anw)