Rückschlag für E-Post-Brief

Nach einem Vorabbericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" bezeichnet das Landgericht Bonn die Werbeaussagen der Post zu ihrem E-Post-Brief als irreführend.

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Vor rund einem Jahr ging der E-Post-Brief der Deutschen Post an den Start. Seitdem hatte das Unternehmen den Dienst unter anderem damit beworben, dass das Angebot "so sicher und verbindlich" sei "wie der Brief" und "die Vorteile des klassischen Briefes ins Internet" übertrage. Dagegen hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen geklagt. Dort geht man davon aus, dass Verbraucher wichtige Fristen, wie etwa Kündigungstermine, versäumen könnten, wenn sie den Werbeaussagen der Deutschen Post folgten.

Für viele Bereiche sei die Schriftform und eine eigenhändige Unterschrift weiterhin zwingend notwendig, urteilte das Landgericht Bonn nach einem Vorabbericht des Spiegel nun. Das betreffe etwa die Kündigung von Wohnungen. Eine sichere elektronische Signatur gebe es bei dem von der Post beworbenen E-Post-Brief nicht, die Werbeaussagen seien deshalb irreführend.

Der Gerichtsbeschluss ist laut dem Bericht noch nicht rechtskräftig. Dennoch dürfte das Urteil einen Rückschlag für den E-Post-Brief bedeuten, der laut Wikipedia von gerade einmal 100.000 Nutzern aktiv benutzt wird. Angemeldet sind bei dem Dienst demnach etwa eine Million Nutzer. (ll)