Bundeskabinett beschließt Neuordnung des Medienrechts

Die Bundesregierung will die Vorschriften für Telemedien vereinheitlichen, wobei ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro gegen Spam geplant ist. Bürgerrechtler vermissen Verbesserungen beim Daten- und Verbraucherschutz.

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Die Bundesregierung will die Vorschriften für Telemedien vereinheitlichen. In diesem Zusammenhang ist erstmals auch ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro gegen Spammer geplant. Einen entsprechenden Beschluss hat das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch gefasst. Es hat dazu einen Entwurf von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos für ein "Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste" (PDF-Datei) abgesegnet. Das auch auf den nicht weniger sperrigen Titel "Elektronischer- Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz" (ElGVG) hörende Paragraphenwerk will im Zusammenspiel mit dem 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor allem den föderalistischen Regulierungswust rund um neue Mediendienste lichten. Das Kernstück der Reform bildet das neue Telemediengesetz (TMG), dessen ersten Entwürfe der Referentenebene auf scharfe Kritik gestoßen waren.

Die wesentliche Änderung im neuen Rechtsrahmen: Künftig soll nicht mehr zwischen Tele- und Mediendiensten unterschieden werden. Teledienste sind bislang bundesrechtlich im Teledienstegesetz (TDG) geregelt. Dabei handelt es sich vor allem um Waren- und Dienstleistungsangebote wie Teleshopping, die im Netz abgerufen werden können. Die Mediendienste fallen dagegen bisher unter den Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) der Länder. Dieser regelt alle meinungsrelevanten Abrufdienste, wie beispielsweise die redaktionell gestalteten Online-Angebote von Nachrichtenmagazinen und Zeitungen.

Mit dem Begriff "Telemedien" will die Bundesregierung nun "Tele- und Mediendienste" zusammenführen. Dabei sollen die wirtschaftsbezogenen Anforderungen an Telemedien wie Regelungen zur Providerhaftung oder das so genannte Herkunftslandsprinzip zur Festsetzung der anzuwendenden Rechts beim E-Commerce künftig für alle betroffenen Angebote einheitlich geregelt werden. Gerade bei Haftungsfragen hatten Bundestagsabgeordnete noch Nachbesserungsbedarf gesehen, doch in diesem Bereich hat sich gegenüber Vorentwürfen nichts geändert. Gleichzeitig sieht die Novelle vor, dass inhaltsbezogene Vorschriften wie journalistische Sorgfaltspflichten oder das Gegendarstellungsrecht in einem neuen Kapitel des Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien konzentriert werden.

Die Bundesregierung hofft, im TMG eine "einfach zu handhabende Abgrenzung zu den Bereichen Rundfunk und Telekommunikation" gefunden zu haben. Dies sei besonders wichtig für den Bereich des Datenschutzes, der ebenfalls im neuen Mediengesetz einheitlich geregelt werden soll. Mit der "deutlichen Abgrenzung des Telemediendatenschutzes gegenüber dem Telekommunikationsdatenschutz" werde in diesem Zug "einem wichtigen Anliegen der Internet-Wirtschaft Rechnung getragen." So stellt der Entwurf etwa klar: "Der Diensteanbieter darf für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telemedien Nutzungsprofile bei Verwendung von Pseudonymen erstellen, sofern der Nutzer dem nicht widerspricht." Generell sollen Anbieter "die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist".

Der Entwurf enthält in § 14 aber auch eine Klausel, wonach "auf Anordnung der zuständigen Stellen im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten" wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen zu erteilen sind. Voraussetzung soll sein, dass dies "für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist." Mit der letzten Klarstellung wird einem Auskunftsanspruch von Rechtehaltern gegenüber den vom TMG betroffenen Anbietern Vorschub geleistet, den das Bundesjustizministerium über eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes ermöglichen will.

Im Regierungsentwurf nicht mehr enthalten ist im Unterschied zu den Referentenvorlagen eine Bestimmung, wonach Diensteanbieter personenbezogene Daten der Nutzer für "Zwecke der Rechtsverfolgung" generell bei "tatsächlichen Anhaltspunkten" für Straftaten erheben, speichern, verändern oder an andere Parteien übermitteln hätten dürfen. Das digitale Pendant zur Rundum-Videoüberwachung in Kaufhäusern soll jetzt nur beim Verdacht auf Gebührenprellerei gelten.

Eine Reihe von Bürgerrechtsorganisationen hatte bereits im Vorfeld dazu aufgerufen, im Rahmen des "Internet-Gesetzes" die Privatsphäre der Nutzer deutlich zu stärken. "Dem Entwurf fehlen weiter die nötigen Verbesserungen der Verbraucherrechte", beklagt der Jurist Patrick Breyer in diesem Hinblick nun. Gegenüber der bisherigen Rechtslage würden sich vielmehr "erhebliche Verschlechterungen" ergeben, etwa bei der ermöglichten Zulassung einer Datennutzung zu Werbezwecken, einem reduziertem Datenschutz bei Mehrwertdiensten oder einem eingeschränkten Auskunftsrecht des Nutzers.

Glos preist derweil die vorgesehene Anti-Spamregelung: Damit "wollen wir die Anbieter erfassen, die ihren Mailversand durch gezielte Täuschungshandlungen besonders undurchsichtig gestalten und so die Empfänger daran hindern, sich vor unerwünschter Werbung zu schützen". Auch wenn der Großteil der Junk-Mails aus dem Ausland komme, will der CSU-Politiker so "ein Signal im Kampf gegen Spam" setzen. Der neue Bußgeldtatbestand im TMG schließe eine bislang noch bestehende Regelungslücke. Charakter und Herkunft einer E-Mail-Werbung müssen sich laut dem Entwurf künftig bereits aus Kopf- und Betreffzeile der Nachricht ergeben. Anhand dieser Information sollen die Empfänger frei entscheiden können, wie sie mit der E-Mail umgehen, "ohne sie erst öffnen zu müssen". Lob für den Entwurf kommt auch vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann. Der nunmehr realisierte, vom Verbreitungsweg unabhängige und damit "technikneutrale" Regulierungsansatz ist für ihn "ein wichtiger, gerade auch kommunikationspolitisch bedeutsamer Fortschritt".

Siehe dazu auch:

(Stefan Krempl) / (jk)