Finnisches Gericht hält DVD-Kopiersperre für "unwirksam"

Ein finnisches Gericht beschloss, die DVD-Kopiersperre CSS sei unwirksam und dürfe deshalb straffrei umgangen werden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 312 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Gerald Himmelein

Ein finnisches Gericht hat geurteilt, die Umgehung der DVD-Kopiersperre CSS (Content Scrambling System) sei nicht verboten. Da der Kopierschutz bekanntermaßen unwirksam sei, falle er nicht mehr unter den Schutz des Gesetzes. Ende 2005 hatte eine Gruppe finnischer Computer-Aktivisten eine Website ins Netz gestellt, auf der sie Anleitungen zur Umgehung von CSS gaben. Dann meldeten sie auf einer Polizeistation, sie hätten damit "möglicherweise" das Urheberrecht verletzt.

Das finnische Urheberrecht folgt der gleichen EU-Vorgabe wie das 2003 novellierte deutsche Pendant. Die Vorgabe sieht vor, dass die Umgehung "wirksamer" Kopierschutzmaßnahmen nicht erlaubt sei. Das Gesetz definiert jedoch nicht genauer, was "Wirksamkeit" ausmacht – das lässt einen breiten Interpretationsspielraum zu.

Angeblich hatten die Aktivisten mit keinen schwerwiegenden Folgen gerechnet. Stattdessen fanden sie sich vor Gericht wieder. Angeklagt waren der Website-Betreiber Mikko Rauhala und ein Nutzer, der dort eine eigene Implementierung zur Umgehung von CSS veröffentlicht hatte.

Jetzt urteilte das Amtsgericht Helsinki, CSS könne nicht mehr als "wirksame" Kopiersperre betrachtet werden. Das Schutzsystem sei schon 1999 ausgehebelt worden, im Internet stehen mehrere Werkzeuge zur Entschlüsselung zum freien Download bereit. Es gebe sogar Betriebssysteme, bei denen ein Werkzeug zur CSS-Umgehung zum Lieferumfang gehöre. Seine Ansicht begründete das Gericht mit den Aussagen der zwei geladenen Experten.

Unter diesen Umständen blieb den Richtern nichts anderes als ein Freispruch ohne Wenn und Aber. Mit Vorsicht zu genießen ist jedoch die Ansicht des Verteidigers Mikko Välimäki, der in einer Stellungnahme seiner Kanzlei die Ansicht vertritt, das Urteil lasse sich europaweit anwenden, da der Begriff "wirksam" ja direkt aus der EU-Vorgabe stamme.

Bei der vorliegenden Gerichtsentscheidung handelt es sich jedoch nur um ein Urteil in erster Instanz. Erst ein höchstinstanzliches Urteil wäre auch für andere Gerichte verbindlich – und auch das nur in Finnland. So schlecht stehen die Chancen dafür aber gar nicht – in den USA entschied erst vor Kurzem ein Gericht, dass die Entschlüsselung CSS-geschützter DVDs unter bestimmten Umständen nicht illegal sei. (ghi)