WIPO-Leitfaden zu Open Source warnt vor "schlaflosen Nächten"

Die World Intellectual Property Organization will kleinen und mittleren Unternehmen nur sehr bedingt zu freier Software raten, da diese zu viele rechtliche und praktische Fragen offen lasse.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 316 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.

Die World Intellectual Property Organization (WIPO) will kleinen und mittleren Unternehmen nur sehr bedingt zu freier Software raten, da diese zu viele rechtliche und praktische Fragen offen lasse. In einem Leitfaden für "Geschäftsleute und Anwälte" stellt der Autor, Stephen Davidson von der Kanzlei Leonard, Street & Deinard in Minneapolis, zunächst allgemein das Open-Source-Modell mit seinem offen liegenden und frei veränderbarem Quellcode vor und arbeitet die Unterschiede zum proprietären, stärker die geistigen Eigentumsrechte der Lizenzgeber herausstellenden Softwareparadigma heraus. Im Hauptteil des Textes hängt sich Davidson dann aber an den als "viral" bezeichneten Eigenschaften der häufig verwendeten GNU General Public License (GPL) auf, denen zufolge selbst proprietäre Software entgegen dem Willen ihrer Vermarkter zu den Bedingungen freier Software vertrieben werden müsse.

Kommerziellen Code-Entwicklern, Investoren und Akquisitionsexperten bereite die GPL viele "schlaflose Nächte", führt der Experte für geistiges Eigentum aus. Er verweist auf Klauseln, laut denen Programme, die auf einer GPL-lizenzierten Software "basieren", ihr "hinzugefügt ", damit "verknüpft" oder "abgeleitet werden" sowie "eine modifizierte Version" davon darstellen, auch unter die GNU-Lizenzen fallen würden. Entsprechende Warnungen vor einem wuchernden "Krebsgeschwür" freier Software waren vor einigen Jahren insbesondere von Microsoft-Managern zu hören gewesen. Für Davidson ist nun etwa weiter ungelöst, ob es möglich ist, die versehentliche oder unautorisierte Verwendung von GPL-Code in einem proprietären Produkt dadurch wieder "zu heilen", indem man nach dem Vertrieb der "infizierten" Version die entsprechenden Bestandteile wieder entferne. Weiter zweifelt er daran, ob tatsächlich alle Bestandteile der GPL durchzusetzen sind, da sie gegen Bundesrecht oder die "öffentliche Ordnung" verstoßen könnten. Große Fragezeichen werfen für ihn zudem etwa die "Patentimplikationen" der GNU-Lizenzen auf.

Der Leitfaden will auch mit einigen Mythen rund um freie Software aufräumen. Keinesfalls könne man beispielsweise "Open Source" mit "offenen Standards" gleichsetzen, betont Davidson. Mit der proprietären Software gehe zwar tatsächlich die Möglichkeit einher, Programmierschnittstellen oder andere, die Interoperabilität beeinflussenden Aspekte geheim zu halten. Offene Standards würden aber trotzdem nach wie vor von Konsortien mit Vertretern der Privatwirtschaft erarbeitet. Open-Source-Programme würden dagegen "aufgrund der Einfachheit und der Freiheit, Modifikationen zu erstellen, dazu tendieren, nicht standardgemäß zu werden". Dies zeige schon die große Vielfalt an UNIX-Versionen. Überdies sei "freie" Software keinesfalls gratis, da man die viel beschworenen "Total Cost of Ownership" im Auge behalten müsse. Die Anwender, an die Open-Source-Entwickler letztlich kaum denken würden, sollten ferner Kompatibilitätsaspekte nicht vergessen.

In der Schlussfolgerung bemüht sich Davidson anfangs um eine neutrale Sichtweise: "Open-Source-Software hat sich etabliert als Teil des Software-Ökosystems und bietet Software-Entwicklern und Nutzer eine wichtige Alternative bei der Software-Entwicklung und -Distribution", betont der Anwalt. Es gebe ein Bedürfnis und einen Zweck für beide Welten. Dann scheint sich der Ratgeber aber in eine Art Verschwörungstheorie hinein zu steigern: Man müsse sich bewusst sein, schreibt Davidson, dass "die Open-Source-Bewegung" auch vorhabe, "den Bedarf für proprietäre Software zu beseitigen". Etwa durch Lobbybemühungen habe sie "einige Unternehmen und sogar einige Regierungen" schon dazu gebracht, "sich eine Voreingenommenheit für Open-Source-Produkte zu Eigen zu machen". (Stefan Krempl) / (jk)