Samsung legt Berufung gegen Tablet-Urteil ein

Der südkoreanische Konzern hat wie erwartet Berufung gegen das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts eingelegt, das ihm den Vertrieb des Tablet-Computers Galaxy Tab 10.1 in Deutschland untersagt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 180 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Der südkoreanische Konzern Samsung hat wie erwartet Berufung gegen das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts eingelegt, das ihm den Vertrieb des Tablet-Computers Galaxy Tab 10.1 in Deutschland untersagt. Samsung muss die Berufung innerhalb der kommenden zwei Monate begründen, teilte das nun zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf am Dienstag mit. Danach erhält Apple Gelegenheit zur Erwiderung. Dann wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung festgelegt. Damit dürfte Samsung das Weihnachtsgeschäft mit seinem Tablet-Computer in Deutschland verpassen.

Apple wirft Samsung vor, mit seinem Tablet geschützte Design-Muster zu verletzen. Das Landgericht bestätigte vergangene Woche seine Einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab (Aktenzeichen: 14c O 194/11). Samsung hatte kurz darauf angekündigt, den Streit in die nächste Runde führen zu wollen.

In dem Verfahren geht es nur um das äußere Aussehen des Samsung-Tablets, nicht um Patente auf Software oder Technik. Apple hatte sich bereits im Jahr 2004 Design-Elemente eines Tablet-Computers in Europa als sogenanntes Geschmacksmuster schützen lassen. Das Gericht musste abwägen, ob das Galaxy Tab den hinterlegten Abbildungen des Geschmacksmusters zu ähnlich sieht. Um einen direkten Vergleich der Galaxy-Geräte mit dem iPad ging es nicht. (anw)