Datenschutzbeauftragter warnt vor neuen Gefahren durch das Internet

Aktuelle technische Entwicklungen im Internet bringen nach Meinung des sachsen-anhaltischen Datenschutzbeauftragten auch neue Gefährdungen des Persönlichkeitsrechts mit sich.

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Der Datenschutz muss nach Meinung des sachsen-anhaltischen Datenschutzbeauftragten Harald von Bose gestärkt werden, damit die Freiheit gewahrt bleibe. Mit dieser Botschaft hat von Bose am heutigen Mittwoch seinen Tätigkeitsbericht (PDF-Datei) für den Zeitraum 1. April 2009 bis 31. März 2011 vorgestellt. Das Internet, darunter das Cloud Computing und die mobile Kommunikation, auch die Eingriffsbefugnisse zur Terrorbekämpfung brächten neue Gefährdungen des Persönlichkeitsrechts mit sich, meint Bose.

Der Datenschutz müsse in den Bereichen Recht, Technik, Bildung beziehungsweise Medienkompetenz und Kontrolle besser geregelt werden, teilte Bose mit. Es reiche nicht, auf Selbstregulierung der Wirtschaft und der Sozialen Netzwerke zu setzen; dann würde der Grundrechtsschutz, der dem Staat obliege, zu kurz kommen. Verbraucher-, Arbeitnehmer- und Minderjährigenschutz bräuchten klarere Regelungen.

Zehn Jahre nach den Anschlägen vom 11. September 2001 sei es an der Zeit, die vorhandenen Eingriffsbefugnisse zur Terrorbekämpfung zu evaluieren und auf weitere anlasslose Speicherungen zu verzichten. Die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten könne nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2010 nicht ohne Schaden für die Grundrechte einfach wieder eingeführt werden.

Als Schwerpunkte der zwei Berichtsjahre führt von Bose unter anderem die unzulässige Speicherung von Daten Minderjähriger durch den Verfassungsschutz auf. Außerdem habe das Justizministerium das 2007 angekündigte Datenschutzkonzept noch nicht vorgelegt. Der Datenschutzbeauftragte hat das Statistische Landesamt bei der Vorbereitung der Volks- und Wohnungszählung begleitet und nach eigenen Angaben konkrete Verbesserungen erreicht, zum Beispiel im Zensusausführungsgesetz des Landes. Von Bose kritisiert, dass zu viele einzelne statistische Arbeiten wie zum Beispiel die Digitalisierung der Erhebungsböden ausgelagert wurden. (anw)