Telekom-Premiere-Allianz: Medienwächter wollen Kooperationsvertrag einsehen
Weil sie befürchtet, dass die Deutsche Telekom die öffentliche Meinungsbildung beeinflussen könnte, will die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten jetzt wissen, was genau mit Premiere ausgehandelt wurde.
Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) steht der Allianz von Deutscher Telekom und dem Pay-TV-Sender Premiere skeptisch gegenüber. "Die DLM betrachtet mit Sorge, dass große Infrastrukturanbieter zunehmend kostspielige und massenattraktive Sportübertragungsrechte erwerben", erklärte die DLM am heutigen Mittwoch in Hannover. Durch die zunehmende Bedeutung der Plattformbetreiber für die öffentliche Meinungsbildung sei eine grundlegende Veränderung der deutschen Fernsehlandschaft zu erwarten. Diese Entwicklung werde vom bestehenden Medienrecht aber noch nicht ausreichend erfasst.
Die Telekom hatte sich Ende vergangenen Jahres die Internet-Rechte an der Fußball-Bundesliga gesichert und will die Spiele ab August gemeinsam mit Premiere live über das neue VDSL-Netz übertragen. Obwohl die Unternehmen in schriftlichen Erklärungen bekräftigt hatten, dass die medienrechtliche Verantwortung bei Premiere und nicht beim Infrastrukturbetreiber Telekom liege, will die DLM nun den Kooperationsvertrag "genau prüfen". Für Besorgnis erregend hält die DLM aber auch, dass die Bundesliga-Rechte für das Pay-TV an den neuen Anbieter Arena vergeben wurden, ein Tochterunternehmen des Kabelnetzbetreibers Unity Media.
Premiere-Chef Kofler versuchte unterdessen am Mittwoch erneut, die Bedenken der DLM zu zerstreuen. "Die vollständige redaktionelle Unabhängigkeit von Premiere steht außer Zweifel", sagte Kofler. Der Bezahlsender habe die Übertragungsrechte von der Telekom erworben. Die publizistische Richtlinienkompetenz liegt beim Premiere-Vorstand. Die Telekom könne keinen Einfluss auf die Berichterstattung nehmen. "Alle Moderatoren, Kommentatoren und Experten haben direkte Verträge mit Premiere und sind ausschließlich der Premiere Sport-Redaktion weisungsgebunden." (pmz)