EU-Rat verabschiedet Abkommen zum Fluggastdaten-Transfer nach Australien

Die europäischen Innenminister haben eine neue Vereinbarung zur Weitergabe von Flugpassagierdaten an australische Sicherheitsbehörden abgesegnet. EU-Parlamentarier beklagen eine verdachtsunabhängige Rasterfahndung.

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Die europäischen Innenminister haben am Donnerstag in Brüssel ohne weitere Aussprache ein neues Abkommen (PDF-Datei) zur Weitergabe von Flugpassagierdaten an australische Sicherheitsbehörden abgesegnet. Die Vereinbarung sieht vor, dass die sogenannten Passenger Name Records (PNR), die neben Namen und Anschrift von Reisenden auch sensible Informationen wie Kreditkarten- und Telefonnummern, IP-Adressen oder besondere Essenswünsche umfassen, fünfeinhalb Jahre in Australien gespeichert und zur Bekämpfung von Terrorismus und "schweren internationalen Verbrechen" analysiert werden können. Nach drei Jahren soll der Personenbezug der Daten für Regelabfragen verschleiert werden. Der Zugang zu den vollständigen PNR bleibt in Sonderfällen aber erhalten.

Besonders sensible Daten, die sich etwa auf die ethnische Herkunft, politische Überzeugen, den Glauben, die Gesundheit oder das Sexualleben eines Betroffenen beziehen, sollen laut der Vorlage des EU-Rates aussortiert werden. Die Übereinkunft sieht zudem Rechte zur Inspektion und gegebenenfalls Korrektur oder Löschung falscher Angaben durch EU-Bürger vor. Eingaben können an den australischen Datenschutzbeauftragten gerichtet werden. Insgesamt soll der Rechtsschutz gewährleistet werden.

Der Entwurf für das Übereinkommen, der noch das EU-Parlament passieren muss, geht auf eine ein Jahr alte Initiative der EU-Kommission zur Neuverhandlung von PNR-Vereinbarungen mit Australien, Kanada und den USA zurück. Die Gespräche mit den beiden anderen Ländern gestalten sich indes schwieriger. Vor allem Washington hat deutlich umfangreichere Forderungen zur Datenvorhaltung gestellt, was zwischenzeitlich zu einem Abbruch der Unterredungen führte.

Einzelne Volksvertreter lehnten das Ergebnis der Verhandlung mit Australien in ersten Reaktionen ab. Auch die Neufassung "verstößt gegen das europäische Datenschutzrecht und grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien in Europa", monierte der Innenexperte der Grünen im EU-Parlament, Jan Philipp Albrecht. Mehrfach hätten Verfassungsgerichte von EU-Staaten sowie der Europäische Menschenrechtsgerichtshof die anlasslose Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten für grundrechtswidrig erklärt. Angesichts der nicht erfüllten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sei es ein "handfester Skandal, dass die Bundesregierung das Abkommen im Rat nicht abgelehnt, sondern sich lediglich enthalten hat". Das größte Problem stelle der Abgleich von Reisenden mit Verdachtsprofilen ins Blaue hinein dar. Die Abgeordneten müssten das Konstrukt daher ablehnen. (jk)