Bundesrat gegen Bundesgeoreferenzdatengesetz

Die Länderkammer lehnt den Vorstoß der Bundesregierung für eine Normierung geotopographischer Referenzdaten aus "fachlichen, finanzpolitischen sowie verfassungsrechtlichen Bedenken" ab.

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Der Bundesrat lehnt einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ab, durch den geotopographische Referenzdaten normiert werden sollen, die der anwendungsneutralen Beschreibung der Erdoberfläche dienen. Er hat "fachliche, finanzpolitische sowie verfassungsrechtliche Bedenken". Dies geht aus einer Stellungnahme zum geplanten Bundesgeoreferenzdatengesetz hervor, die die Länderkammer am Freitag mit einer Empfehlung des Innenausschusses verabschiedet hat.

Der Entwurf (PDF-Datei) bezieht sich laut Bundesrat auf Daten, die definitions- und inhaltsgleich mit denen des amtlichen Vermessungswesens einschließlich der Geobasisinformationen seien. Diese unterlägen der Länderhoheit. Eigene Standards für den Bundesbereich festzulegen, wie von der Bundesregierung geplant, führe "auf Dauer zur Konkurrenz von ähnlichen Datensätzen zum gleichen Inhalt" der Länder und deren Nutzungs- und Vertriebsstruktur. Dies sei volkswirtschaftlich nicht akzeptabel. Zudem sei für das Ziel der Initiative, Geobasisdaten für die Bundesverwaltung zu standardisieren und aufzubereiten, ein Gesetz gar nicht zwingend nötig.

Der Bund leitet seine Gesetzgebungskompetenz daraus ab, dass er für Aufgaben zur Nutzung von geodätischen Referenzsystemen und geotopographischen Referenzdaten zuständig ist, zum Beispiel zum Schutz der Zivilbevölkerung und in der Landwirtschaft. Auch die Raumordnung und die Straßenverkehrsinfrastruktur seien damit verknüpft. Auch müsse über eine bundesgesetzliche Regelung sichergestellt werden, dass auch Dritte die vom Bund gehaltenen Daten, Systeme und Netze einfach nutzen können. (anw)