Apple vs. Samsung: Berufung kurz vor Weihnachten

Das Oberlandesgericht Düsseldorf will Samsungs Berufung gegen das Galaxy-Tab-Vertriebsverbot am 20. Dezember verhandeln – damit entgeht dem südkoreanischen Konzern das Weihnachtsgeschäft in Deutschland.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 520 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Das Oberlandesgericht Düsseldorf will am 20. Dezember über die Berufung von Samsung im Tablet-Streit mit Apple verhandeln. Diesen Termin für die mündliche Verhandlung teilte das Gericht am Montag mit (Az.: 20 U 175/11). In erster Instanz hatte das Landgericht Düsseldorf dem südkoreanischen Elektronikkonzern per Einstweiliger Verfügung verboten, seinen Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1 in Deutschland zu vertreiben.

Apple wirft Samsung vor, bei dem Galaxy-Tablet geschützte Design-Muster zu verletzen. In dem Verfahren geht es nur um das äußere Aussehen des Samsung-Tablets, nicht um Patente auf Software oder Technik. Apple hatte sich bereits im Jahr 2004 Design-Elemente eines Tablet-Computers in Europa als sogenanntes Geschmacksmuster schützen lassen. (lbe)